Aktuell
Informationsblätter Hindernisfreies Bauen
Publikationen der Bauberatung Pro Infirmis Basel-Stadt.
Hindernisfreier Zugang zu öffentlichen Bauten
PI-Artikel zum Thema Hindernisfreies Bauen.
Erschienen in der Zeitschrift "Schweizer Gemeinde", Ausgabe 1/2001.
Das Beispiel des Kantons Basel-Stadt macht deutlich, dass insbesondere bei öffentlichen Bauten noch grosser Nachholbedarf im Bereich Zugänglichkeit besteht.
Artikel zum Download
Hindernisfreiheit geht uns alle an
Interview mit Nicole Woog, diplomierte Architektin ETH SIA und Koordinatorin Bauen und Umwelt bei Pro Infirmis.
Erschienen in Bulletin spezial, Magazin der Credit Suisse, Nr. 5, Dez. 09/Jan. 2010.
Die gesetzlichen Grundlagen für hindernisfreies Bauen bestehen bereits seit mehr als fünf Jahren. Dennoch sind weit über die Hälfte der öffentlich zugänglichen Bauten für behinderte und ältere Menschen nach wie vor nicht begeh- beziehungsweise befahrbar. Organisationen wie Pro Infirmis wirken diesem Umstand mit Bauberatungsstellen tatkräftig entgegen - immer erfolgreicher, wie Nicole Woog, diplomierte Architektin ETH SIA, betont.
Interview zum Download
Neuerscheinung: Bauen für Hörbehinderte
Beim Schweizerischen Verband der Gehörlosen- und Hörgeschädigtenorganisationen SONOS, Kollektivmitglied von Pro Infirmis, kann ein Leitfaden "Bauen für Hörbehinderte" bezogen werden.
Der vom Architekten Max Meyer erarbeitete Leitfaden umfasst 170 Seiten und kostet Fr. 41.-.
Bestellung bei:
sonos
Feldeggstrasse 69
Postfach 1332
8032 Zürich
Tel. 044 421 40 15
Fax 044 421 40 12
E-Mail: info@sonos-info.ch
Untersuchung über die Rollstuhlgängigkeit der Schweiz
Die Abklärungen in sieben schweizerischen Städten zeigen, dass es hinsichtlich der Rollstuhlgängigkeit noch viele Missstände gibt. Eine wirkliche Gleichstellung ist bei weitem noch nicht erreicht. Untersuchungen von Eric Bertels, Pro Infirmis Basel-Stadt.
Besonders stossend ist, dass in vielen öffentlichen Gebäuden der Zugang für mobilitätsbehinderte Menschen über einen Neben- oder Kellereingang führt. Als wären sie Menschen zweiter Klasse.
Der Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) untersagt solche "Lösungen". Sondereingänge, das zeigen viele Beispiele, sind nie uneingeschränkt nutzbar. Fast immer sind irgendwelche Umtriebe damit verbunden, die die Betroffenen "behindern". Dies ist diskriminierend, denn behinderte Menschen werden anders als Nichtbehinderte behandelt und dabei schlechter gestellt.
In der Regel gibt es genügend Möglichkeiten, einen geeigneten Zugang beim allgemeinen Haupteingang einzurichten. Allein schon, damit auch möglichst viele ältere Menschen von den behindertengerechten Erleichterungen profitieren, sind solche Lösungen vorzuziehen. Dies gilt besonders bei der Zugänglichkeit von Altbauten zu beachten.
Eric Bertels

