Finanzielle Direkthilfe
Mit finanzieller Direkthilfe unterstützt Pro Infirmis behinderte Menschen in Notlagen mit Beiträgen aus den Bundesgeldern "Finanzielle Leistungen an Behinderte" (FLB).
Diese Gelder erhält Pro Infirmis aufgrund des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) zur treuhänderischen Verwaltung und Verteilung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Kantonale Angebote.
