Dienstag 10. Januar 2012 11:43Alter: 128 days

Neue Dienstleistung von Pro Infirmis: Ein selbständiges Leben ermöglichen

Menschen mit einer körperlichen Behinderung, die in ihren eigenen vier
Wänden leben möchten statt im Heim, benötigen Assistenz. Die Revision 6a des
Invalidengesetzes (IVG) sieht diese zusätzliche Leistung seit dem 1.1.2012 vor.
Pro Infirmis, die grösste Fachorganisation im Behindertenwesen der Schweiz, hat sich auf diese Neuerung vorbereitet und führt auf Jahresbeginn eine neue
Dienstleistung ein: die Assistenzberatung.


Von der Morgentoilette über die Haushaltarbeiten, das Kochen, Essen bis zur Bettruhe am Abend – Menschen mit einer schweren körperlichen Einschränkung, die in ihrer eigenen Wohnung leben, sind auf einen persönlichen Assistenten oder eine persönliche Assistentin angewiesen. Auch für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und für die Arbeit und Ausbildung benötigen sie Unterstützung. Seit dem 1. Januar haben die Betroffenen Anrecht auf den so genannten Assistenzbeitrag. Damit können sie als Arbeitgeber/in eines persönlichen Assistenten auftreten.
Wie bei jeder Anstellung fallen auch hier eine ganze Reihe administrativer und
unterstützender Aufgaben an: vom Arbeitsvertrag über den Lohnausweis, die
Versicherungen, die Einsatzplanung usw. stellen sich dem neuen Arbeitgeber viele oft ungewohnte und unbekannte Aufgaben.


Pro Infirmis unterstützt die Betroffenen mit der neuen Dienstleistung
"Assistenzberatung" in all diesen Aufgaben. Der behinderte Mensch übernimmt die gesamte Verantwortung als Arbeitgeber der Assistenten, die Fachperson von Pro Infirmis berät ihn dabei. Für die Finanzierung der persönlichen Assistenz sowie der Assistenzberatung steht den Betroffenen je nach Höhe der Assistenzbedürftigkeit ein so genannter Assistenzbeitrag zur Verfügung.


Kantonale Angebote

Sie möchten

Share |
Spendenkonto: PC 80-22222-8