Meldung relevante Bauten
Seit dem 1. November 2005 ist das kantonale Raumplanungsgesetz in Kraft. Seitdem sind die Gemeinden verpflichtet, der Bauberatungsstelle Graubünden relevante Bauobjekte zu melden und relevante Bauten und Anlagen auf die Einhaltung der Anforderungen an das behindertengerechte Bauen zu überprüfen.
