Hindernisfreies Bauen
Der hindernisfreie Zugang zu Bauten und Anlagen ist für Menschen mit Behinderung eine entscheidende Voraussetzung zur selbständigen und selbstbestimmten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Bauberatung fördert die Durchsetzung des hindernisfreien Bauens.
Das Konzept für öffentlich zugängliche Bauten umfasst die allgemeine Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Personen, also auch für jene mit einer Körper-, Seh- oder Hörbehinderung, ohne dass die Hilfe Dritter benötigt wird.
Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG
Das Gesetz hat zum Zweck, Benachteiligungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind, zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
Auszug Raumplanungsgesetz Kanton Graubünden (KRG), Art. 80 Behindertengerechtes Bauen
- 1 Öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Gebäude mit mehr als acht Wohneinheiten sowie Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen müssen nach den anerkannten Fachnormen so gestaltet werden, dass sie auch für Behinderte zugänglich sind. Die öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen müssen überdies von Behinderten benützt werden können.
- 2 Die Anforderungen gemäss Absatz 1 sind auch bei Erneuerungen im Sinne des einschlägigen Bundesrechts zu erfüllen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen oder der Aufwand für die Anpassung nicht unverhältnismässig ist.
Zu den öffentlich zugänglichen Bauten gehören insbesondere
- Bauten, die allgemein zugänglich sind und einem nicht näher bestimmten Publikum offenstehen, z.B. Restaurants, Hotels, Banken, Verkaufsgeschäfte, Kinos, Theater, Museen, Aufenthaltsräume, Sport- und Wellnessanlagen, Gartenanlagen sowie deren Erschliessung
- Bauten, die einem bestimmten Personenkreis zur Verfügung stehen, wie z.B. Schulen, Kirchen und Clubanlagen
- Bauten, in denen Dienstleistungen persönlicher Natur erbracht werden und von einem nicht näher bestimmten Publikum in Anspruch genommen werden können, wie z.B. Arztpraxen, Anwaltskanzleien
- Besuchsbereiche in Bauten mit Arbeitsplätzen
Die anerkannte Fachnorm gemäss Raumplanungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2009 die SIA 500 Hindernisfreie Bauten.
