Mittwoch 01. Februar 2012 13:41Alter: 110 days

Tipps für Hochschulen ohne Hindernisse

Die Behindertenselbsthilfe Schweiz, AGILE, hat Tipps und Empfehlungen entwickelt, wie für Menschen mit Behinderung der Zugang zu den Hochschulen verbessert werden kann. Denn: Die meisten Hochschulen sind für Studierende mit Behinderung nicht hindernisfrei. Dies hatte eine repräsentative Studie im Auftrag von AGILE 2011 aufgezeigt.

 

Empfehlungen

1. Verständnis Behinderung

  • Setzen Sie sich vorurteilsfrei mit Behinderung, chronischer Krankheiten und den entsprechenden Hindernissen auseinander. Lernen Sie die Vielfalt an Behinderungen sowie der Umgang der Betroffenen damit kennen. Ermöglichen Sie motivierten und fähigen Menschen mit Behinderung, chancengleich zu studieren.

2. Verankern der Gleichstellungsthematik

  • Verankern Sie das Ziel der Gleichstellung von Personen mit Behinderung in die Strategie Ihrer Hochschule. Überprüfen Sie alle strategisch wichtigen Dokumente (Leitbilder, Rechtsgrundlagen, Reglemente usw.) und ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Bilden Sie sich und Ihr Team zu diesem Thema weiter – dies wirkt motivierend und unterstützend, und ermöglicht einen Erfahrungsaustausch innerhalb Ihrer Hochschule und mit anderen Hochschulen.

3. Sensibilisierung zum Thema Behinderung und Gleichstellung

  • Integrieren Sie Zugänglichkeit und Behindertengleichstellung bei Neuerungen, im Bereich Infrastruktur und Dienstleistungen von Anfang an. Machen Sie Behinderung und Gleichstellung zum Thema. Sensibilisieren Sie Ihren gesamten Lehrkörper, die Verwaltung sowie alle weiteren Mitarbeitenden und Mitwirkender Ihrer Hochschule für dieses Thema.

4. Gleichstellung und Diversity

  • Die Themen Gleichstellung von Personen mit Behinderung und Diversity basieren auf unterschiedlichen Konzepten und unterscheiden sich auch in der strategischen Umsetzung. Die Gleichstellung von Personen mit Behinderung braucht viele Ressourcen und muss innerhalb der Diversity-Strategie eine zentrale Stellung einnehmen.

5. Kompetenzstellen

  • Schaffen Sie eine zentrale Koordinationsstelle mit dezentralen/lokalen Ansprechstellen pro Fakultät/Departement. Diese beraten, begleiten, unterstützen Mitarbeitende (Mitwirkenden) und entwickeln Prozesse für die Nachteilausgleich und Prüfungsanpassungen.
  • Kommunizieren Sie Zuständigkeiten, Ansprechperson, Angebote und Weiterbildungen aktiv gegen innen und aussen (Lehrkörper, Verwaltung und Studierende/zukünftige Studierende, Öffentlichkeit).
  • Unterstützen Sie den Erfahrungsaustausch unter den Kompetenzstellen.

6. Nachteilsausgleich

  • Mit einem Nachteilsausgleich sollen Prüfungen oder Studienleistungen den spezifischen Bedürfnissen von Lernenden mit Behinderung (formal) angepasst werden. Nachteilausgleich ist keine inhaltliche «Prüfungserleichterung», der Studierende hat die gleiche (materiale) Leistung/Anforderung - jedoch in angepasster Form - zu erbringen.
  • Machen Sie das Recht auf Nachteilsausgleich im Sinne der Gleichstellung aktiv gegen innen und aussen bekannt (Lehrkörper, Verwaltung, Studierende / zukünftige Studierende, Öffentlichkeit).
  • Entwickeln und implementieren Sie standardisierte Abläufe für den Nachteilsausgleich und definieren Sie klare Zuständigkeiten. Halten sie Vereinbarungen schriftlich fest um notwendige Anpassungen je nach Verlauf der Behinderung oder Prüfungssituation unkompliziert vorzunehmen zu können.

7. Massnahme für bauliche Zugänglichkeit und hindernisfreie Infrastrukturen

  • Überdenken und verbessern Sie laufend die Zugänglichkeit zu und in bestehenden Gebäuden.
  • Setzen Sie bei Um- und Neubauten von Beginn an auf Behindertengerechtigkeit. Informieren Sie aktiv über die Zugänglichkeit von Gebäuden, Hörsälen, Toiletten, Parkplätzen, Reservationsmöglichkeiten in Hörsälen und Unterrichtsräumen mit induktiven Höranlagen.
  • Hilfreich sind Orientierungshilfen für Studierende mit Behinderung.

8. Zugängliche Website/digitaler Zugang

  • Achten Sie darauf, dass Websites und sämtliche weiteren Online-Dienstleistungen zugänglich sind. Erlassen Sie Richtlinien für den digitalen Zugang zu Lehrmitteln.

9. Externe Netzwerke

  • Beteiligen Sie sich an (inter-)nationalen Netzwerken und teilen Sie so über die Grenzen der Hochschule hinaus Erfahrungen und Erfolge aus.

10. Empfehlungen auf nationaler Ebene

  • Unterstützen Sie in bildungspolitischen Gremien die Verankerung der Gleichstellung von Personen mit Behinderung. Die Hochschulen können von einem Erfahrungsaustausch profitieren und sich koordinieren was wiederum auch die Mobilität von Studierenden und Lehrkörper fördern kann.
  • Unterstützen Sie ein breiter gefasstes Akkreditierungsverfahren für die ganze Schweiz, abgestimmt auf internationale Richtlinien (wie z.B. die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area), die Hochschulen und Studiengänge auch hinsichtlich der oben genannten Empfehlungen evaluiert.

 

Quelle: AGILE Newsletter


Weitere Informationen:
http://www.agile.ch/news&getDoc=1230


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