Aufruf der Bundespräsidentin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Der 3. Dezember 2011 wird nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit als internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Dieser Aktionstag ruft das Recht von Menschen mit Behinderungen in Erinnerung, vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
In der Schweiz ist dieser Rechtsanspruch in der Bundesverfassung und spezifisch im nationalen Behindertengleichstellungsgesetz verankert. In den sieben Jahren seit dessen Inkrafttreten hat sich einiges gebessert. Nach wie vor gilt es jedoch, Benachteiligungen abzubauen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Dazu ist es vordringlich, Menschen mit Behinderungen und ihrem Beitrag an das Leben der Gesellschaft die gebührende Anerkennung zukommen zu lassen. In der Schweiz lebt rund eine Million Menschen mit einer Behinderung, weltweit sind es 650 Millionen Menschen. Ihre Situation geht uns alle etwas an.
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht dieses Jahr unter dem Motto «Arbeit – ein Menschenrecht». Wir wissen, wie entscheidend die berufliche Tätigkeit im Hinblick auf die soziale Integration ist. Wenn wir unserer Verfassung würdig sein wollen, müssen wir unsere Stärke am Wohlergehen der schwächsten Mitglieder unserer Gemeinschaft messen lassen. Die Schweiz muss die nötigen Mittel bereitstellen, damit Menschen mit einer Behinderung autonom leben können.
«Arbeit – ein Menschenrecht»: Das UNO-Übereinkommen über Menschen mit Behinderungen sieht den diskriminierungsfreien Zugang zum Arbeitsmarkt vor. Zudem verlangt dieses Regelwerk eine «volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben». Auf internationaler Ebene ist dieser Text wegweisend für die Anerkennung von Personen mit einer Behinderung und ihrer Rechte. Das Übereinkommen hat zum Ziel, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu verbieten und ihnen den vollen und gleichberechtigten Genuss der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte zu garantieren. Das Übereinkommen ist somit das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte bezogen auf die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert und Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens würdigt. Damit überwindet es das nach wie vor in vielen Ländern – und Köpfen – vorherrschende, defizitorientierte Verständnis von Behinderung.
Es gibt noch viel zu tun, bis sich das neue Verständnis von Behinderung dauerhaft etablieren kann. Die Ziele des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit einer Behinderung, das bereits von 106 Staaten ratifiziert wurde, stimmen mit den Zielen der Schweizer Gesetzgebung im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen überein.
In diesem Sinne führte der Bundesrat im Frühjahr 2011 ein Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt zum Übereinkommen durch. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden begrüsste die Absicht des Bundesrates, das Übereinkommen zu ratifizieren, wenn auch die Einschätzungen und die Erwartungen, welche an eine Ratifikation geknüpft werden, je nach Standpunkt der Vernehmlassungsteilnehmer auseinander gehen. Im Lichte dieser Vernehmlassung wird der Bundesrat nun zu entscheiden haben, welche Schritte zu unternehmen sind, um das Übereinkommen möglichst bald zu ratifizieren.
Viele von uns haben das – zerbrechliche – Glück, ohne Behinderung zu leben. Die Ratifikation des UNO-Übereinkommens wäre eine gute Gelegenheit, uns daran zu erinnern, dass die Anliegen der Menschen mit Behinderung die volle Aufmerksamkeit der gesamten Gesellschaft verdienen. Die Gleichstellung darf nicht nur im Gesetz verankert sein. Es müssen auch Taten folgen. Die Schweiz gäbe mit der Ratifikation des Übereinkommens ein starkes politisches Signal an alle Menschen, deren Leben aufgrund einer Behinderung erschwert ist. Wir können ihren unermüdlichen Kampf um Würde und Anerkennung würdigen, indem wir ihnen die Hand reichen.
Micheline Calmy-Rey
