Communiqué
Medienmitteilung vom 1.12.2011
3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung
"Arbeit – ein Menschenrecht!"
Auch für Menschen mit einer Behinderung
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2011 steht unter dem Motto "Arbeit – ein Menschenrecht!". Verschiedene Organisationen in der ganzen Schweiz beteiligen sich daran und sensibilisieren mit Veranstaltungen und Informationsständen Arbeitgeber, Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit Handicap.
In den vergangenen Jahren hat das Thema Beschäftigung und Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mit Behinderung an Aktualität gewonnen. Einerseits sollen im Rahmen der laufenden Gesetzesrevisionen Zehntausende von IV-Rentnerinnen und Rentnern in den Arbeitsprozess integriert werden. Andererseits signalisieren die Schweizer Unternehmen geringe Bereitschaft, behinderte Menschen anzustellen. Es besteht ein offensichtlicher Widerspruch zwischen der Forderung "Arbeit vor Rente" und dem realen Angebot an geeigneten Arbeitsplätzen. Für Betroffene ist dies eine bittere und zermürbende Erfahrung.
Chancen geben
Denn viele Menschen mit Behinderung können und wollen arbeiten! Bereits heute nimmt ein Grossteil von ihnen erfolgreich am beruflichen Leben teil (64 Prozent), was jedoch weit weniger häufig ist als in der übrigen Bevölkerung (84 Prozent). Die berufliche Integration scheitert leider oft an Hindernissen wie Ängsten und Vorurteilen, baulichen Barrieren und mangelhaft angepassten Arbeitsplätzen sowie an fehlendem Wissen über Unterstützungsmassnahmen der IV. Bei Stellenbewerber/innen mit Handicap werden oft nur die Einschränkungen gesehen und nicht das berufliche und menschliche Potenzial.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ein aber ein Schlüsselfaktor zur Autonomie und zur gesellschaftlichen Integration. Damit behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können, braucht es verschiedene Massnahmen wie verbesserte Information, Sensibilisierung von Personalverantwortlichen und Führungskräften zum Abbau von Diskriminierung und Vorurteilen, angepasste Arbeitsplätze, uneingeschränkter Zugang zu Bildungsmassnahmen etc. Zudem muss die politische Diskussion weitergeführt werden, wie Unternehmen verpflichtet werden können, ihren Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu leisten, z.B. durch die Einführung von Quoten.
Aktionstag am 3. Dezember
Mit ihren Aktionen und Veranstaltungen am 3. Dezember möchten die Behindertenorganisation auf diese Situation aufmerksam machen und Arbeitgeber, Politik und Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit Handicap sensibilisieren.
Zudem wird Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey eine Solidaritäts-Botschaft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung veröffentlichen.
Eine Zusammenstellung der Veranstaltungen finden Sie hier. Der Bogen reicht von Filmabenden, Tagen der offenen Türen in Institutionen bis zu Infoständen an Weihnachtsmärkten.
Recht auf Arbeit ist existenziell
Das Recht auf Arbeit zählt zu den Grundrechten und zielt als klassisches Sozialrecht auf die Absicherung existenzieller menschlicher Bedürfnisse. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche von der Schweiz immer noch nicht unterzeichnet und nicht ratifiziert wurde, widmet sich in Artikel 27 ausführlich dem Thema Arbeit und Beschäftigung: "Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird."
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht Massnahmen zur verbesserten beruflichen Integration vor. Direkt angesprochen wird allerdings nur der Bund als Arbeitgeber. Die Bundesverwaltung erfüllt diese Pflicht nicht, wie eine Studie der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) kürzlich feststellte: Der Anteil Angestellter mit Behinderung beträgt in der Bundesverwaltung weniger als 1 Prozent.
Für Rückfragen:
Bruno Schmucki, Mediensprecher Procap Schweiz, Tel. 079 647 01 03
Communiqué
