Öffentlicher Verkehr
Im öffentlichen Verkehr wird das Behindertengleichstellungsgesetz eine möglichst lückenlose Transportkette auch für Menschen mit Behinderungen herbeiführen.
Die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sind verpflichtet, ihre Dienstleistungen kontinuierlich anzupassen und die Kommunikationsanlagen und den Billettbezug spätestens in zehn Jahren, Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens in zwanzig Jahren vollständig auf die Bedürfnisse der Behinderten auszurichten.
