Behindertenkonzepte öffentlicher Verkehr

Zielsetzungen des öffentlichen Verkehrs
Öffentlicher Verkehr für alle, auch für behinderte Personen. Der öffentliche Verkehr ist so zu gestalten und zu erschliessen, dass er auch von Personen mit einer Behinderung autonom und spontan benützt werden kann. Dabei bleibt das Prinzip der Verhältnismässigkeit gewahrt (Art. 8 BehiG). Die Attraktivität des öV soll für die Gesamtheit der Fahrgäste nach Möglichkeit verbessert werden.

 

 

Anforderungsprofile der Behindertenkonzepte per April 2003

Die definitiven Anforderungsprofile der Behindertenkonzepte per April 2003 genehmigt durch VöV und BAV, sowie der SBB.

 

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