Finanzielle Direkthilfe
Mit finanzieller Direkthilfe unterstützt Pro Infirmis behinderte Menschen in Notlagen mit Beiträgen aus den Bundesgeldern "Finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderung" (FLB) und mit eigenen zweckbestimmten Spendengeldern. Daneben generiert Pro Infirmis auch Mittel von Vergabestiftungen, um behinderte Menschen finanziell zu unterstützen.
Gesuche können nur durch Sozialberatungsfachstellen eingereicht werden (eigene Sozialberatung von Pro Infirmis oder externe Stellen wie Sozialdienste, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder Sozialberatungsfachstellen von anderen Behindertenorganisationen).
Vereinbaren Sie einen Termin bei der Pro Infirmis Beratungsstelle in Ihrer Region, wenn Sie eine finanzielle Unterstützung abklären lassen möchten.
Leitsätze FLB
Leitsätze FLB[796 KB]
Weitere Informationen erhalten Sie unter Kantonale Angebote. - Öffnet kantonale Übersicht
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