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Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung

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Pro Infirmis, das Rote Kreuz, Pro Senectute , die Krebsliga und Travail Suisse fordern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung. 35 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz  betreuen täglich ein Kind oder eine erwachsene Person, oft wird dies zu einer Zusatzbelastung und die eigene Gesundheit wird aufs Spiel gesetzt.

Die anfangs Jahr gegründete IG für pflegende und betreuende Angehörige unterstrich an ihrer gestrigen Medienkonferenz in Bern ihre Forderungen und befürwortet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, beurteilt gewisse Punkte aber als unzureichend.

Benoît Rey, Geschäftsleitungsmitglied und  Leiter des Bereichs Dienstleistungen Westschweiz & Tessin von Pro Infirmis, gab gestern gegenüber dem Westschweizer Radio RTS Auskunft: 

Le Journal de 8h (08:15-09:55'')

Le 12h30 (02:25-04:37'')

 

Der Hintergrund

Der Bundesrat will mit drei Massnahmen die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung von Angehörigen verbessern. Er hat dazu im Juni Beschlüsse getroffen und die Vernehmlassung eröffnet. So sollen der Anspruch auf kurze Abwesenheiten vom Arbeitsplatz aufgrund der Krankheit von Angehörigen ausgeweitet und ein Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern geschaffen werden. Weiter ist eine Erweiterung der Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige vorgesehen.

 

Massnahmen werden begrüsst - reichen aber noch nicht

  • Die IG wünscht, dass die BetreuerInnen von behinderten Personen bei den beiden Urlaubsarten nicht ausgeschlossen werden, und verlangt, dass andere alltägliche Situationen im Massnahmenpaket des Bundes besser berücksichtigt werden.
  • Die IG wird auf die Lücken in diesem ersten Massnahmenpaket hinweisen, insbesondere auf das Fehlen eines Erholungsurlaubs für alle betreuenden und pflegenden Angehörigen sowie von Betreuungszulagen; diese Lücken sind Gegenstand von zwei parlamentarischen Initiativen, die vom Parlament überwiesen wurden.

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