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Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Kanton Zürich dringend gefordert

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Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) hat kürzlich eine Studie zum Handlungsbedarf im Kanton Zürich aufgrund der UNO-BRK veröffentlicht. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass bezüglich der Rechte von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich etliche Lücken bestehen. Trotz einigen Anstrengungen und guten Beispielen werden die Menschenrechte für Behinderte an vielen Orten ungenügend eingehalten.

So braucht es beispielsweise dringend Massnahmen zur barrierefreien Kommunikation für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung. Und für eine selbstbestimmte Lebensführung ist eine Systemveränderung der Finanzierung notwendig. Dafür und für viele weitere Massnahmen fehlen dem Kanton statistische Daten und ein Monitoring zu Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung.

Die Studie wurde von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich in Auftrag gegeben und vom Kantonalen Sozialamt finanziert. Von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) erarbeitet. Sie bündelt die gewonnenen Erkenntnisse in drei Empfehlungen zuhanden des Kantons:

  1. Aufbau und dauerhafte Finanzierung einer kantonalen Verwaltungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, welche über die Befugnisse, Fachkompetenzen und finanziellen Mittel verfügt, um die Umsetzung der BRK effektiv zu koordinieren.
  2. Erarbeitung eines konkreten, terminierten und überprüfbaren Entwicklungs- und Massnahmenplans zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Umsetzung der BRK im Kanton Zürich und in den Gemeinden.
  3. Systematische Verbesserung der hindernisfreien Zugänglichkeit der Information und Kommunikation der kantonalen Verwaltung und ihrer Angebote.

Pro Infirmis Zürich war während der Erarbeitung der Studie in der Steuergruppe vertreten und unterstützt die Forderungen der Behindertenkonferenz Zürich (BKZ).

 

Die Studie sowie mehr Informationen sind auf der Webseite der BKZ abrufbar:

www.bkz.ch

 

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