Indietro

Maskenpflicht: Keine Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen

190129_PI_KB_Maske.jpg

Viele Menschen mit Behinderungen sind von der Maskenpflicht im ÖV, welche ab Montag gilt, befreit. Dazu gehören Personen, welche zum Beispiel die Masken nicht selbstständig an- und abziehen können. Unser politischer Dachverband Inclusion Handicap fordert ÖV Passagiere und Transportunternehmen auf, den Umständen Rechnung zu tragen. 

Ab kommenden Montag gilt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Ein Teil der Menschen mit Behinderungen ist von der Pflicht befreit. Unter Umständen gefährden sie sich sogar selber. Inclusion Handicap fordert ÖV-Passagiere und Transportunternehmen zu Verständnis auf.

Der Bundesrat hielt in der gestern publizierten Verordnung fest, dass ein Teil der Bevölkerung von der Maskenpflicht ausgeschlossen ist. Dies sind «Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können». Dies gilt für einen Teil der Menschen mit Behinderungen, wenn sie z.B. die Masken nicht selbstständig an- und abziehen können.

Es gibt vielfältige und zum Teil in*dividuelle Gründe, weshalb gewisse Menschen mit Behinderungen keine Masken tragen. Inclusion Handicap ruft deshalb die ÖV-Nutzerinnen und
-Nutzer sowie die Transportunternehmen auf, diesen Umständen Rechnung zu tragen, und einer Stigmatisierung vorzubeugen. Oftmals sind Behinderungen auch nicht auf den ersten Blick sichtbar. Betroffene haben gute Gründe, weshalb sie keine Maske tragen (und dies auch nicht müssen). Im Zweifelsfalle hilft vorurteilsloses Nachfragen.

Selbstverständlich unterstützen Pro Infirmis und Inclusion Handicap die Massnahmen des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Weitere Informationen

Zur Medienmitteilung

Piè di pagina

Ritorno a inizio pagina