Wer soll an der Session teilnehmen?

200 Personen haben sich für die Behinderten-Session beworben.
Sie wollen am 21. Oktober 2026 im Schweizer Parlament mitreden.
An der Behinderten-Session gibt es aber nur 44 Plätze.
Deshalb gibt es eine Wahl.
Sie können jetzt Ihre Stimme abgeben.
Wer die meisten Stimmen bekommt, darf ins Parlament.

Wichtig:

  • Sie dürfen 3 Stimmen abgeben.

Das heisst: Sie dürfen maximal 3 Personen wählen.

  • Sie haben Zeit bis 17. Mai 2026.

Alles zur Behinderten-Session in leichter Sprache

Wählen Sie jetzt!
Wer darf ins Parlament?
Wählen Sie maximal 3 Personen aus der Namens-Liste aus.
Sie können auch nach Kanton filtern.
Dann sehen Sie alle Kandidierenden aus diesem Kanton.

Datenschutz-Erklärung von Pro Infirmis


Marianne Plüss

BE

Daniel Pulver

BE

Corrado Quadri

TI

Michel Rapelli

JU

Jasmin Gloria Rechsteiner

BE

Urs Reimer

BL

Lou Sira Renggli

LU

Elena Retica

AG

Christophe Rollinet

FR

Mario Lou Roth

ZH

Andreas Rubin

BE

Susi Rutishauser

TG

Christian Rutz

TG

Matyas Sagi-Kiss

ZH

Gabriel Schaak

BE

Benedikt Schait

BE

Miriam Schenk

TG

Cyrill Scheuber

NW

Hans Schmied

LU

Levin Oliver Schneeberger

BE

Emanuele Schraner

TI

Sandra Schüpbach

FR

Constance Schuppli

Zh

Tamara Sennrich

AG

Edith Sidler

ZG

Informationen zum Wahl-Verfahren

An der Behinderten-Session nehmen
44 Menschen mit Behinderungen teil.
Sie nehmen 44 Parlaments-Sitze im Nationalrats-Saal in Bern ein.
Eine Wahl entscheidet, wer diese Sitze bekommt.

Wie wird gewählt?

Die Bevölkerung wählt die 44 Teilnehmenden in einer Online-Wahl.

Was zählt für die Wahl?

Für die Wahl zählen verschiedene Punkte.
Am wichtigsten ist die Anzahl Stimmen,
die eine Person bekommt.
Aber wir müssen auch andere Punkte berücksichtigen.
Damit es eine faire Verteilung der 44 Parlaments-Sitze gibt.
Wir haben alle Punkte auf dieser Seite erklärt.

 

Anzahl Stimmen
Für die Wahl zählt vor allem:
Wie viele Stimmen hat die Person bekommen?
Die Personen mit den meisten Stimmen haben die besten Chancen.

 

Alle Sprach-Regionen
Alle Sprach-Regionen sollen an der Session vertreten sein.
Für die Verteilung auf die Sprach-Regionen schauen wir:
Wie viele Nationalrats-Sitze hat jeder Kanton?
Im Nationalrat gibt es total 200 Sitze.
Kantone mit viel Menschen haben mehr Nationalrats-Sitze.
Kantone mit weniger Menschen haben weniger Sitze.
Wir machen es für die 44 Sitze der Behinderten-Session genau gleich.
Wir verteilen die 44 Sitze im Verhältnis gleich auf die Kantone
wie die 200 Nationalrats-Sitze.

 

Mindestens 1 Sitz pro Behinderungs-Art
In der Behinderten-Rechts-Konvention der UNO
gibt es 5 Behinderungs-Arten:

  • körperliche Behinderungen
  • psychische Behinderungen
  • kognitive Behinderungen
  • Hör-Behinderungen
  • Seh-Behinderungen

Pro Behinderungs-Art soll mindestens 1 Person
an der Session vertreten sein.
 

Mindestens 13 Frauen und 13 Männer
Die Sitze an der Behinderten-Session sollen gerecht
auf die Geschlechter aufgeteilt sein.
Deshalb haben wir festgelegt:
Es sollen mindestens 13 Frauen und 13 Männer teilnehmen.
Wir orientieren uns dabei an einer Regel des Bundesrats.
In dieser Regel stehen leider nur Frauen und Männer.
Es gibt vom Bundesrat keine Regel für nicht-binäre Menschen.
Also für Menschen, die keine Frau und auch kein Mann sind.
Wir möchten sehr gerne,
dass auch nicht-binäre Menschen an der Session teilnehmen.
Wir haben aber keine Mindest-Anzahl für nicht-binäre Menschen.
Denn die geschätzte Anzahl nicht-binärer Menschen
in der Schweiz ist sehr klein.
Bei 44 Personen wären es weniger als 1 Person.

Anpassung des Wahl-Resultats

Nach der Online-Wahl gibt es ein erstes Resultat.
Das sind die 44 Personen mit den meisten Stimmen.
Dann schauen wir, dass alle anderen Punkte auch erfüllt sind.
Deshalb kann das Wahl-Resultat noch angepasst werden.
 


Fussbereich