Nach einer 20-jährigen Umsetzungsfrist bestehen bei der Barrierefreiheit des Schweizer ÖV-Netzes gähnende Lücken. Die zuständigen Akteure haben es nicht geschafft, die notwendigen Massnahmen rechtzeitig einzuleiten: Für Menschen mit Behinderungen ein grosses Ärgernis. Nur eine Regulierung mit verbindlichen Vorgaben, wirkungsvollen Kontrollmechanismen sowie einer soliden und zweckgebundenen Finanzierung kann die ab Januar 2024 gesetzeswidrigen Zustände rasch beheben. Der Bundesrat ist bei seiner kommenden BehiG-Revision zum Handeln aufgefordert – die ÖV-Branche sowie die Kantone und Gemeinden auf ganz vielen anderen Ebenen sowieso.