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Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Tixi-Taxi-Bons auch bei Edentaxi in Schötz einzulösen. Wir freuen uns sehr, dass Ihnen damit ein weiteres Taxi zur Verfügung steht. Mit diesem zusätzlichen Angebot können wir die regionale Abdeckung weiter ausbauen und Ihnen noch mehr Flexibilität bei der Nutzung der Tixi-Taxi-Bons bieten.
Die Stiftung Balm in Rapperswil-Jona hat am Sonntag zum Balmtag eingeladen. Gut 2000 Gäste werden jedes Jahr am 1. September erwartet und mit Livemusik, verschiedenen kulinarischen Angeboten, vielen Ständen und Kinderattraktionen empfangen.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine Vorlage verabschiedet, um den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom Wahl- und Stimmrecht zu beenden. Dafür soll die Kantonsverfassung angepasst werden. Pro Infirmis begrüsst die vorgeschlagene Änderung der Kantonsverfassung ausdrücklich.
In der Online-Weiterbildung am 16. Oktober lernen Sie die Leichte Sprache praktisch anzuwenden. Aktuelle Beispiele aus der Praxis zeigen uns die unterschiedlichen Niveaus. Gemeinsam vereinfachen wir komplexe Texte und lernen, wie wir Leichte Sprache mündlich anwenden können. Sie können vorab eigene Texte einreichen, die wir gemeinsam besprechen.
Wir laden Sie herzlich ein, den neuen Standort Grimselhof in Zürich Altstetten kennenzulernen. Erleben Sie, wie die Wohnschüler*innen selbstständig leben lernen. Am Donnerstag, 3. Oktober, ab 14 Uhr.
Martedì 20 agosto, Pro Infirmis ha tenuto una conferenza stampa in collaborazione con il Dipartimento dell'educazione, della cultura e dello sport del Canton Ticino e l'Agenzia turistica ticinese per fornire informazioni sul progetto di dati digitali sull'accessibilità di Pro Infirmis.
In Frauenfeld haben inklusive Teams eine bedeutende Etappe erreicht: Über 1,5 Jahre hinweg wurden 343 kantonale und städtische Gebäude auf ihre Barrierefreiheit hin erfasst. Diese digitalen Zugänglichkeitsdaten helfen Menschen mit Behinderungen, ihre Aktivitäten selbstständig zu planen und fördern die Inklusion in der Region.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherung BSV zurückgewiesen. Damit stärkt es die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf eine faire Berechnung ihres IV-Grades. Pro Infirmis begrüsst diesen Entscheid. Der Streit um eine faire Berechnung des IV-Grades für Menschen mit Behinderungen schreibt ein neues Kapitel.
Ab sofort kostet eine Einsatzstunde Entlastungsdienst nur noch CHF 10.- statt wie bis anhin CHF 25.- beziehungsweise CHF 38.- in der Nacht und sonntags. Möglich ist dies im Rahmen eines Pilotprojektes mit dem Kanton Luzern.