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Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder der Behinderung Ihres Kindes in eine Notlage geraten? Wir kennen Mittel und Wege aus finanziellen Engpässen. Mit Geldern aus dem Bundesfonds „Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)“ sowie weiteren Fonds leisten wir finanzielle Direkthilfe. 

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Kontakt

Pro Infirmis Kantonale Geschäfts- und Beratungsstelle Graubünden

Engadinstrasse 2
7000 Chur

058 775 17 17

Anfahrt

Link: Anonyme Beratung

Wofür können Sie Leistungen erhalten?

  • Hilfsmittel, Brillen
  • Bauliche Massnahmen
  • Beiträge an Entlastung, Assistenz und Mobilität
  • Medizinische Massnahmen oder Zahnbehandlungen
  • Nicht alltägliche Auslagen wie Umzugskosten, Mietkautionen etc.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Sie haben Anspruch auf IV-Leistungen (Rente, Taggeld oder Hilflosenentschädigung)
  • Sie beziehen Ergänzungsleistungen oder verfügen über ein ähnlich geringes Einkommen
  • Sie haben kein oder nur wenig Vermögen (Freigrenzen sind festgelegt)
  • Für die Finanzierung Ihrer Auslagen ist keine andere Stelle zuständig: weder Sozialhilfe noch Sozial- oder Privatversicherungen
  • Sie haben das AHV-Alter noch nicht erreicht.

 

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Anträge von Fachstellen

Auch andere Fachstellen können FLB-Leistungen für ihre Klientinnen und Klienten beantragen. Wenn Sie als Mitarbeiter/-in einer Fachstelle ein Gesuch stellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Informationen gerne zu. 

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