Ein Spezialgesetz zur Überwachung von Sozialversicherungsbeziehenden ist diskriminierend.
Pro Infirmis setzt sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein und sagt deshalb Ja zum Referendum gegen die Überwachung von Versicherten. Mit dem neuen Versicherungsgesetz hätten private Überwachungsfirmen mehr Rechte als die Polizei, da es keinen richterlichen Beschluss mehr braucht, um jemanden in seiner privaten Umgebung zu überwachen.
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Gegen die Überwachung von Versicherten
Pro Infirmis ist die grösste nationale Fachorganisation für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Weder wir als Organisation noch Betroffene haben Verständnis für Versicherungsbetrüger oder Versicherungsbetrügerinnen. Da ein Sozialversicherungsmissbrauch strafrechtlich relevant ist, gelten in Verdachtsfällen dieselben rechtsstaatlichen Verfahren wie bei anderen Delikten. Selbstverständlich ist es richtig, wenn Versicherungsbetrüger oder Versicherungsbetrügerinnen bestraft werden. Dafür braucht es in der Strafuntersuchung aber keine diskriminierenden Sondergesetze für die Verdächtigen. Auch nicht für Menschen mit einer Behinderung.
(Foto: We collect)