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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen verharrt im alten Muster

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2024 wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) 20 Jahre alt. Nach der Überprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vor zwei Jahren hatte sich der Bundesrat entschieden, eine Teilrevision des Gesetzes anzustossen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Diese ist dringend nötig, doch der vorliegende Entwurf reicht bei weitem nicht aus.

Mit der Teilrevision wollte der Bundesrat die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt fördern, ihnen den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen garantieren, und sowohl beim selbstbestimmten Wohnen als auch bei der Teilhabe an verschiedenen Lebensbereichen einschliesslich der Politik Fortschritte machen.

Die Vorlage, die heute in die Vernehmlassung geschickt wurde, liegt weit hinter diesen Zielen zurück. «Das bestehende Gesetz hat in 20 Jahren nicht dazu geführt, dass die UN-BRK annähernd umgesetzt ist – es braucht eine viel umfassendere Revision, damit unsere Gleichstellung endlich gestärkt wird», sagt Manuele Bertoli, Co-Präsident Pro Infirmis.

Kein richtungsweisendes Gesetz

Ausser bei den digitalen Dienstleistungen, wo der Bundesrat erfreulicherweise einen Standard für die Barrierefreiheit setzen möchte, verharrt das BehiG in der alten Logik: Die Gleichstellung muss eingeklagt werden. Statt den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu zeigen, bleibt weiterhin nur der Weg, sich juristisch gegen bestehende Diskriminierungen zur Wehr zu setzen.

Auch in Bezug auf den öffentlichen Verkehr, der nach Ablauf einer 20-jährigen Frist nicht barrierefrei ist, sieht die Teilrevision keine Lösung vor, um dieses Problem nun endlich prioritär anzugehen. Auch im Bereich Wohnen und der Teilhabe, gerade auch der politischen Partizipation, fehlen die angekündigten Massnahmen.

Fehlender Einbezug

Pro Infirmis wird sich nun im Verbund mit anderen Organisationen im Vernehmlassungsverfahren dafür einsetzen, dass die Teilrevision noch wichtige Anliegen aufnimmt. Dass der Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisation nicht früher im Prozess erfolgt ist, ist jedoch sehr bedauerlich.

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

Medienmitteilung des Bundesrates

 

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