Selbstbestimmtes Wohnen
Ein Recht für alle
Die Wohnsituation ist entscheidend für unser Wohlbefinden, unsere sozialen Kontakte und damit unsere Lebensqualität. Deshalb sollten alle Menschen frei wählen können, wo, wie und mit wem sie wohnen möchten – und welche Unterstützung sie dabei benötigen. Dies kann eine barrierefreie Wohnung, begleitetes Wohnen, ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung oder eine andere individuell passende Wohnform sein.
Die Situation
Laut dem Inklusionsindex 2023 fühlt sich jeder fünfte Mensch mit Behinderungen bei seiner Wohnsituation stark eingeschränkt. Viele können nicht selbst über ihren Wohnort, Essenszeiten oder Schlafensrhythmus entscheiden.
Die Haupthindernisse:
- Fehlende Assistenzleistungen
- Unzureichende Finanzierung ambulanter Betreuung
- Mangel an barrierefreiem Wohnraum und rollstuhlgängigen Wohnungen
Während einige Kantone mehr Selbstbestimmung ermöglichen, dominieren vielerorts noch Wohnheime als einzige Option - weit entfernt vom Grundsatz der freien Wahl.
Die Vision
Menschen mit Behinderungen wählen selbst, wo, wie und mit wem sie wohnen möchten. Die notwendige Unterstützung wird unabhängig von der gewählten Wohnform finanziert.
Eine inklusive Gesellschaft bietet verschiedene Wohnformen an:
- Eigene barrierefreie Wohnung mit flexiblen Assistenzleistungen
- Begleitetes Wohnen bei Bedarf
- Wohnheime als eine Option unter vielen
Wie das schwedische Modell zeigt, ist diese Vision umsetzbar: Dort wurden klassische Wohnheime vor Jahrzehnten durch individuelle Wohnformen mit bedarfsgerechter Unterstützung ersetzt.
Das muss geschehen für eine inklusive Wohnsituation in der Schweiz
Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention seit 2014 angenommen. Diese fordert selbstbestimmtes Wohnen als erste Option. Trotzdem regelt der Bund nur, dass Kantone Wohnheime anbieten müssen. Echte Wahlfreiheit fehlt.
Die Inklusions-Initiative wurde im September 2024 mit über 107'000 Unterschriften eingereicht. Sie will das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen in der Verfassung verankern: Menschen mit Behinderungen sollen frei wählen können, wo und wie sie wohnen – mit Anspruch auf die nötige Unterstützung.
Der Bundesrat plant einen Gegenvorschlag. Pro Infirmis fordert: Menschen mit Behinderungen brauchen garantierten Zugang zu Assistenzleistungen und mehr barrierefreien Wohnungen, um wirklich selbstbestimmt leben zu können.

Unsere Kernforderungen zum Thema Wohnen
- Verankerung in der Verfassung
- Echte Wahlfreiheit beim Wohnen
- Garantierte Unterstützungsleistungen
- Mehr barrierefreier Wohnraum
Das tut Pro Infirmis für Barrierefreiheit beim Thema Wohnen
Pro Infirmis bietet zahlreiche Dienstleistungen im Bereich selbstbestimmtes Wohnen, um die Lücken im Wohnangebot für Menschen mit Behinderungen zu schliessen.
Unsere Angebote:
- Assistenzberatung: Hilfestellung bezüglich Finanzierung, Einstellung und Planung verschiedener Assistenzleistungen
- Begleitetes Wohnen: Unterstützung bei alltäglichen Angelegenheiten in der eigenen Wohnung
- Wohnschulen: Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen zwischen 18 und 65 Jahren, selbstbestimmtes Wohnen auszuprobieren und zu lernen
- Wohnungssuche-Coaching: Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung und bei den notwendigen Formalitäten
- Fachberatung Hindernisfreies Bauen: Wir beraten Architekturschaffende, Planerinnen und Planer und Bauverantwortliche zu Barrierefreiheit im Bau. Auch Privatpersonen, die ihre Wohnung barrierefrei anpassen möchten, erhalten von uns Unterstützung.
Die genauen Dienstleistungen sind je nach Kanton verschieden.
Hier finden Sie die Angebote in Ihrem Kanton:
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