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Finanzielle Leistungen an Menschen mit Behinderungen (FLB)

Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder der Behinderung Ihres Kindes in eine finanzielle Notlage geraten?

Die «Finanziellen Leistungen an Menschen mit Behinderungen (FLB)» sollen zur Überwindung von aktuellen und in der Regel befristeten Notlagen verwendet werden. Die Leistungen sollen der individuellen Lebenssituation und dem spezifischen Bedarf des Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen.

Bei den finanziellen Leistungen an Menschen mit Behinderungen handelt es sich um einen Fonds des Bundes. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Infirmis im Auftrag und nach den Vorgaben des Bundes.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie einen Beratungstermin auf Ihrer Pro Infirmis Beratungsstelle.

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Kontakt

Pro Infirmis Kantonale Geschäftsstelle St. Gallen-Appenzell-Glarus

Poststrasse 23
9001 St. Gallen

058 775 19 40

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Anträge von Fachstellen

Gesuche für FLB-Leistungen können von allen Sozialberatungsfachstellen eingereicht werden. Wenn Sie als Mitarbeiter*in einer Fachstelle ein Gesuch stellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir schicken Ihnen die erforderlichen Informationen und den Zugang zum Online-Portal gerne zu. Gesuche können ausschliesslich über das Online-Portal entgegengenommen werden.

Kreisschreiben des BSV

Grundsätze FLB (PDF)


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