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Enttäuschung: Kein Urteil über Diskriminierung

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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) fällt kein Urteil darüber, ob im Fall eines Rollstuhlfahrers, dem in Genf der Zutritt zu einem Kino verweigert  wurde, eine Diskriminierung vorliegt. Inclusion Handicap ist enttäuscht über den Entscheid

Foto: Symbolbild Pro Infirmis

Dem Paraplegiker Marc Glaisen wurde 2008 mit dem Rollstuhl der Zutritt zu einem Genfer Kino aus Sicherheitsgründen  verweigert. Aufgrund der Stufen im Saal könne im Brandfall niemand für seine Sicherheit garantieren.  Er fühlte sich dadurch diskriminiert und zog den Fall vor den EGMR.

Der EGMR urteilte nun aber gar nicht darüber, ob ein Rollstuhlfahrer diskriminiert wird, wenn er nicht ins Kino gelassen wird. Denn gemäss Rechtssprechung muss zuerst ein anderes Menschenrecht verletzt sein, bevor der EGMR darüber urteilt, ob eine Diskriminierung vorliegt. Dass dies seine Informationsfreiheit und sein Privatleben einschränke, reichte dem EGMR nicht aus. Er hält damit an seiner bisherigen Praxis fest: Einzelfälle wie Kinobesuche seien nicht genügend schwerwiegend. Für Glaisen und Inclusion Handicap ist dies eine Enttäuschung. Denn die Summe der Einzelfälle sei sehr wohl einschränkend: Personen im Rollstuhl wird sehr häufig der Zugang zu Kinos, Restaurants, Warenhäuser etc. verunmöglicht.

Pro Infirmis ist Mitglied und im Vorstand von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz. Inclusion Handicap begleitete und unterstützte Marc Glaisen fachlich auf seinem Weg an den EGMR.

Die SRF Sendung 10vor10 berichtete ausführlich über den EMGR Entscheid. 

Zum SRF Beitrag 

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap

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