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Politische Rechte müssen garantiert werden

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Der Bundesrat hat am 25.10.2023 einen Bericht zur politischen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Daraus wird klar: der Stimmrechtsausschluss aufgrund einer Behinderung, der heute in der Bundesverfassung verankert und gesetzlich konkretisiert ist, ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar und muss geändert werden.

Menschen mit Behinderungen, die heute unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, dürfen heute gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte nicht wählen und abstimmen. Ausserdem sind Wahl- und Abstimmungsunterlagen nicht durchgehend in leichter Sprache verfasst.

Das Postulat Carobbio forderte vom Bundesrat eine Klärung, wie diese unhaltbare Situation geändert werden kann. Auch die Behindertensession 2023 forderte zuletzt die Abschaffung des diskriminierenden Stimmrechtsausschlusses aufgrund Behinderung sowie die Barrierefreiheit von Wahl- und Abstimmungsunterlagen und -informationen. Eine entsprechende Petition wurde am 10. Mai offiziell eingegeben.

Bundesrat zeigt Handlungsbedarf auf

Im Bericht führt der Bundesrat klar aus, dass der in der Verfassung verankerte Stimmrechtsausschluss der UN-BRK widerspricht. Der Handlungsbedarf für das Parlament ist damit deutlich aufgezeigt. Auch möchte der Bundesrat die Fortschritte bei der Umsetzung der Leichten Sprache bei Wahlen weiter vorantreiben. Für Pro Infirmis ist klar, dass dies zu einem Standard für Wahlen und Abstimmungen werden muss. «Wir begrüssen es, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkennt und eine Ausgangslage schafft, um wichtige Forderungen der Behindertensession umzusetzen», sagt Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis.

Zur Medienmitteilung

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