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Geplante Sparmassnahmen gefährden Gleichstellung

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Der Bundesrat plant ein Programm zur Entlastung des Bundeshaushalts bis 2027, das schwerwiegende Folgen für 1,9 Millionen Menschen mit Behinderung haben könnte.

Die Finanzhilfen des Bundes für die Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen wurden seit über zehn Jahren nicht angepasst, obwohl der Bedarf durch die demografische Entwicklung gestiegen ist. Sie reichen bereits heute nicht mehr aus, um den Bedarf zu decken.

Nun plant der Bundesrat, diese Leistungen über das Subventionsgesetz weiter zu kürzen, indem die Beitragsgrenze für Finanzhilfen bei 50% der Leistungen festgesetzt wird. Dies würde die Situation noch verschärfen und die Leistungen von Pro Infirmis und ihren Partnern direkt gefährden. 

Der Vorschlag ist derzeit Gegenstand einer öffentlichen Vernehmlassung, an der sich Pro Infirmis beteiligt hat. 

Für Pro Infirmis sind diese zusätzlichen Kürzungen nicht akzeptabel. Die Leistungen, die durch den IV-Fonds finanziert werden und daher nicht direkt den Bundeshaushalt belasten, müssen nach wie vor ein Ausnahmefall bleiben. Insbesondere angesichts der bereits prekären Lage aufgrund der langen Unterfinanzierung und dem schlechten Abschneiden der Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz.  

Die Vernehmlassung ist Anfang Mai 2026 abgeschlossen worden. Pro Infirmis hofft, dass der Bundesrat die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und den sie unterstützenden Organisationen berücksichtigt.

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