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Interpellation zum hindernisfreien Bauen eingereicht

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Manuela Leemann, Co-Vizepräsidentin von Pro Infirmis und Kantonsrätin von Zug hat jüngst eine Interpellation eingereicht, damit hindernisfreies Bauen auf Gesetzesebene wieder vermehrt berücksichtigt wird.

In der Interpellation möchte Manuela Leemann wissen, wieso es 2019 im Kanton Zug zu einer Verschlechterung im hindernisfreien Bauen kommen konnte. Und weshalb bei dieser Gesetzesänderung  Fachorganisatioen wie wie Pro Infirmis, Pro Senectute und der Seniorenverband nicht zur Stellungnahme eingeladen wurden.

Fakt ist, dass im Zuger Bau –und Planungsgesetz neu die Gemeinden nicht mehr strengere Vorschriften zum hindernisfreien Bauen machen dürfen. Bis vor kurzem musste in den Gemeinden im Kanton Zug bei Bedarf sämtliche Wohnungen hindernisfrei anpassbar im Sinne von breitere Türen, breitere Gänge etc. sein. Seit Anfang 2019 gilt diese Auflage im Kanton Zug nur noch bei der Hälfte der Wohnungen. Ein Rückschritt, den Frau Leemann und Pro Infirmis nicht verstehen können.

Zur Interpellation von Manuela Leemann

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