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Kanton Solothurn fördert Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

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Der Kanton Solothurn hat ein Leitbild verabschiedet, um das gleichberechtigte und selbstbestimmte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Pro Infirmis war massgeblich an der Entstehung des Leitbilds beteiligt.

Der Solothurner Regierungsrat hat das «Leitbild Behinderung 2021 – Zusammenleben im Kanton Solothurn» verabschiedet. Es orientiert sich an den Themenfeldern der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und verfolgt das Ziel, Menschen mit und ohne Behinderung im Kanton Solothurn ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben zu ermöglichen, teilt der Kanton mit.

Pro Infirmis war an der Entstehung massgeblich beteiligt. "Bereits bei der Erarbeitung der acht Handlungsfelder wurde nicht über, sondern mit Menschen mit Behinderungen gesprochen", sagt John Steggerda, Kantonaler Geschäftsleiter von Pro Infirmis Aargau-Solothurn. "Auf die Initiative der Pro Infirmis wurde die Arbeitsgruppe mit Betroffenen zusammengestellt. Diese Zusammenarbeit war bereichernd und zeigt sich in den Handlungsfeldern sehr gut wieder."

Die Handlungsfelder sind Existenzsicherung, Bildung, Mobilität, Lebensform, Arbeit, Freizeit und Kultur, politische Partizipation und Verwaltung.

Das Leitbild ist für die kantonale Verwaltung verbindlich und soll gleichzeitig Politikerinnen und Politiker, kommunale Verwaltungen sowie die Verantwortlichen aller Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens dazu anhalten, die Inhalte im eigenen Wirkungskreis zu berücksichtigen und aktiv umzusetzen. 

Das Leitbild lesen (pdf, nicht barrierefrei)

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