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Der Kanton Waadt auf dem Weg zum inklusiven Stimmrecht

Der Waadtländer Grossrat hat grünes Licht für die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Behinderung gegeben. Die Entscheidung liegt nun bei der Bevölkerung, die in einer Volksabstimmung darüber abstimmen wird.

Der Waadtländer Grossrat hat einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung getan. Mit 71 Ja-Stimmen und 62 Nein-Stimmen hat das Parlament heute die vom Staatsrat vorgeschlagene Verfassungsänderung angenommen. Diese soll allen Menschen mit Behinderung das Wahlrecht und das passive Wahlrecht garantieren.

Der Staatsrat unterstützte diese Verfassungsänderung, da er feststellte, dass in der Schweiz eine Entwicklung in diese Richtung im Gange ist und dass sie es dem kantonalen Recht ermöglicht, das Völkerrecht einzuhalten. Die Schweiz hat nämlich 2014 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, das diese Diskriminierung verbietet.

Ein Schritt in Richtung Inklusion

Mit Beteiligung von Pro Infirmis und verschiedenen anderen Organisationen fanden in den letzten Wochen mehrere Kundgebungen von Betroffenen vor dem Parlament statt. Sylvie Podio, Direktorin von Pro Infirmis Waadt und Grossrätin, begrüsst diesen Fortschritt. «Mit der Zustimmung zur Aufhebung der faktischen Ausgrenzung von Personen unter umfassender Beistandschaft vom Wahlrecht hat der Waadtländer Grossrat einen Schritt in Richtung der Beendigung dieser Diskriminierung getan.»

Für Sébastien Kessler, Grossrat und Mitglied des Ausschusses für Inklusion und Behinderung, «folgt der Grossrat mit dieser knappen Abstimmung dem Staatsrat gegen die Mehrheit der Kommission und legt die Entscheidung dem Volk vor. Demokratie und Inklusion sind in Bewegung, um den Betroffenen ein Grundrecht zurückzugeben und ihnen damit echte Meinungsfreiheit zu ermöglichen.»

Eine wachsende Bewegung für politische Inklusion

Waadt reiht sich damit in eine wachsende Bewegung ein. Kürzlich haben sich auch die Grossen Räte von Solothurn und Zug für das aktive und passive Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung ausgesprochen. Diese Fortschritte folgen dem Beispiel der Kantone Genf und Appenzell Innerrhoden, die bereits Reformen in dieser Richtung umgesetzt haben. Auf nationaler Ebene hat der Nationalrat im Mai grünes Licht für das inklusive Wahlrecht gegeben. Das Thema liegt nun beim Ständerat.

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