Unsere 44 Vertreter*innen an der Behindertensession

 

Alles zur Behindertensession

 

Hadja Fatim a Marca-Kaba

JU

Philippe Amann

BE

Patricia Arn

ZH

Clémence Bachmann

VD

Antoine Barizzi

NE

Pascal Baumann

SG

Sunita Beffa

ZG

Tatjana Binggeli

AG

Marco Dino Boldini

BE

Ladina Bosshard

GL

Caroline Bossy

FR

Djamel Bourbala

GE

Marc Bourquin

VS

Peter Buri

BE

Denise Carniel

TI

Jessica Dürig

TI

Céline Vanessa Duss

BE

Sina Eggimann

SG

Tobias Fankhauser

BL

Jörg Fidorra

AG

Mira Fischbacher

TG

Vanessa Grand

VS

Sonja Häsler

BS

Thomas Huber

NW

Sébastien Kessler

VD

Silvio Koelbing

BE

Nouh Louth Latoui

VD

Simone Leuenberger

BE

Evelin Meierhofer

ZH

Cyril Mizrahi

GE

Julian Moser

ZH

Annelies Katrin Müller

BE

Nicole Nyfeler

LU

Elena Retica

AG

Mario Lou Roth

ZH

Susi Rutishauser

TG

Cyrill Scheuber

NW

Bea Stadler

LU

Sirangsivi Subramaniam

VD

Nicole Tille

FR

Armin Tiri

LU

Joel Toggenburger

ZH

Simone Tuena-Küpfer

ZH

Christian Vontobel

AG

Informationen zum Wahlverfahren

Ausgangslage

  • Die 44 Teilnehmenden der Behindertensession werden in einer Online-Wahl gewählt. Dabei zählt in erster Linie die Anzahl Stimmen der Kandidierenden.
  • Damit an der Behindertensession zusätzlich eine Repräsentation verschiedener Gruppen sichergestellt werden kann, wird im Wahlverfahren auch auf eine ausgewogene Repräsentation der Sprachregionen, Geschlechter und Behinderungsarten Rücksicht genommen.
     

Wahlverfahren

  • Grundsätzlich zählen für die Wahl die Stimmen, welche die Kandidierenden erhalten.
  • Eine Repräsentation der Sprachregionen wird analog der kantonalen Verteilung im Nationalrat sichergestellt. Dafür wird die kantonale Sitzverteilung auf die 44 Sitze runtergerechnet (Zweisprachige Kantone sind je zur Hälfte einer Sprache zugeordnet).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von je 1 Sitz für jede der fünf Behinderungsarten gem. UNO-BRK. Diese sind: körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, kognitive Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen (aufgeteilt in Hör- und Sehbehinderungen).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von 13 Sitzen für Frauen und Männer. Dies in Anlehnung an die seit 2021 geltenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten des Bundesrates. Diese Bestimmungen sind leider binär formuliert. Wir begrüssen die Teilnahme von nicht-binären Kandidierenden ausdrücklich, haben aber auf eine Mindestgarantie verzichtet, da der geschätzte Anteil von nicht-binären Menschen in der Schweiz heruntergerechnet auf die 22% weniger als einer Person entsprechen würde.
  • Diese Minimalgarantien können zu einer Anpassung der Wahlresultate führen.

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