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Bundesrat legt ungenügenden Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative vor

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Der Bundesrat hat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative präsentiert – das Ergebnis ist enttäuschend. Es fehlen konkrete Verbesserungen von Assistenzleistungen und Hilfsmitteln in der Invalidenversicherung und eine effektive Stärkung des selbstständigen Wohnens. Pro Infirmis wird dazu in der Vernehmlassung Stellung beziehen und fordert eine deutliche Verbesserung.

Letzten Herbst haben Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam die Inklusionsinitiative eingereicht. Zum ersten Mal ohne Barrieren. Die eigens dafür installierte Rampe bleibt leider weiterhin sinnbildlich: Der Bundesrat und die Politik lehnen die Verantwortung für Inklusion ab.

Dies zeigt sich im indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats. Pro Infirmis begrüsst, dass der Bundesrat mit dem Gegenvorschlag die Anliegen der Initiative aufnehmen und schneller umsetzen will. Aber in mehreren Bereichen ist der Vorschlag klar ungenügend.

Keine Verbesserung bei Assistenz und Hilfsmittelversorgung

Der Assistenzbeitrag der IV spielt eine zentrale Rolle für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Pro Infirmis begrüsst den geplanten Ausbau auf neue Anspruchsgruppen, dieser greift jedoch zu kurz. Wichtige Anliegen wie Entlastung der Familien durch Angehörigenassistenz, eine gleichwertige Finanzierung wie im institutionellen Bereich via eine Erhöhung der Stundenansätze und eine Vereinfachung des Verfahrens fehlen. Dadurch droht der Gegenvorschlag wirkungslos zu bleiben.

In Bezug auf die Hilfsmittel ist der Entwurf sogar problematisch. Ziel der Initiative ist es, den schnellen, einzelfallgerechten Bezug von Hilfsmitteln sicherzustellen. Der aktuelle Vorschlag fokussiert dagegen einzig auf Kostenüberlegungen in der Verwaltung und könnte sogar zu Verschlechterungen führen.

Selbstständiges Wohnen nicht genügend umgesetzt

Unabhängig von der Inklusionsinitiative hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag gegeben, das selbstständige dem institutionellen Wohnen gleichzustellen. Mit dem Inklusionsrahmengesetz liefert der Gegenentwurf erste Ansätze dazu, doch bleiben diese zu unkonkret. Ein Gesetz im Sinne der Inklusionsinitiative müsste das selbstbestimmte Wohnen mit durchsetzbaren Rechtsansprüchen – etwa auf ausreichende Assistenz, hindernisfreien Wohnraum und unterstützende Begleitmassnahmen – beinhalten.

Tatsächliche Gleichstellung verfehlt

Die Inklusionsinitiative fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Der aktuelle Gesetzesentwurf des Bundesrats bleibt jedoch hinter diesen Anforderungen zurück. Das Inklusionsrahmengesetz berücksichtigt einzig Personen, die IV-Leistungen in Anspruch nehmen können, und schliesst damit eine Mehrheit von Menschen mit Behinderungen aus. Ausserdem wurden die zentralen Bereiche Arbeit und Bildung im Entwurf ausgeklammert – obwohl sie entscheidend für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind.

Pro Infirmis setzt sich in der Vernehmlassung für Verbesserungen ein

Pro Infirmis wird sich deshalb im Rahmen der Vernehmlassung für substanzielle Verbesserungen einsetzen. «Wir begrüssen, dass der Bundesrat die Anliegen der Inklusionsinitiative anerkennt. Doch der aktuelle Vorschlag greift klar zu kurz, um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen», sagt Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis.

Denn auch mit dem vorliegenden Gegenvorschlag bleibt das zentrale Anliegen bestehen: die verfassungsmässige Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Ein Anliegen, das über 100'000 Menschen mit ihrer Unterstützung der Initiative fordern.

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