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Aktuelle Begleiterkarte bleibt bis Ende 2021 gültig

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Wer aufgrund einer Einschränkung in der Mobilität und auf ärztliches Attest hin auf eine Begleitung im öffentlichen Verkehr angewiesen ist, kann über den Wohnsitzkanton eine Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung («Begleiterkarte») beziehen. Damit reist eine Person – entweder jene mit der Behinderung oder die Begleitperson – in der Schweiz kostenlos auf den Strecken der am Nationalen Direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen. Zusätzlich darf auch ein Blindenhund gratis mitgenommen werden.

Die Begleiterkarte ist jeweils vier Jahre gültig. Die aktuelle Ausweiskarte gilt für die Periode 2017 bis 2020 und wird auf grünem Papier ausgegeben. Nun wird die Gültigkeit der aktuellen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Denn beim Produkt bahnen sich Veränderungen an: Die Ausweiskarte soll kundenfreundlicher gestaltet werden und auf vielfachen Wunsch hin in einem kleineren Format erscheinen. Die Digitalisierung soll das Produkt zudem vereinfachen und die Ausgabe vereinheitlichen. Aus diesen Gründen wird die Referenzierung auf den SwissPass per 2022 angestrebt, womit die Papierversion ersetzt würde.

Für die Kundinnen und Kunden entsteht durch die Verlängerung der Ausweiskarte kein Handlungsbedarf. Sie können die Ausweiskarte wie gewohnt verwenden.

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