Zurück

Tessin: Gebärdensprache soll Amtssprache werden

PI_Klientenbeispiele_7070__1_.jpg

Die Gebärdensprache soll im Kanton Tessin in die Verfassung aufgenommen werden. Der Grosse Rat hat dies am 11. April 2022 einstimmig entschieden. Somit wird sich das Tessin den Kantonen Genf und Zürich, welche die Gebärdensprache bereits in der Verfassung verankert haben, anschliessen.

Noch muss das Tessiner Volk dem Entscheid des Grossen Rats zustimmen. Wenn dem so ist, werden Kanton- und Gemeindeverwaltung dafür zuständig sein, die italienische Gebärdensprache in die Amtssprache zu integrieren.  

«Eine gehörlose Person, die im Alltag vollständig und überall die Gebärdensprache nutzen könnte, hätte keine Einschränkungen mehr», so Danilo Forini, Direktor von Pro Infirmis Tessin.

Pro Infirmis empfiehlt den Tessiner Stimmberechtigten, sich für Personen mit Hörbehinderungen stark zu machen und den Entscheid des Grossen Rats anzunehmen. Denn die gesetzliche Aufnahme der Gebärdensprache und die Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe in allen Lebensbereichen bedeutet ein weiterer wichtiger Schritt zur Inklusion.

Fussbereich

nach oben