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AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

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Der Bundesrat kommt der Aufforderung des Parlaments zur Anpassung der AHV/IV-Renten nach. Diese werden an die aktuelle Teuerung angepasst. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber es gibt noch Verbesserungsbedarf.

AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 angepasst

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 den Ausgleich der AHV/IV-Renten an die Teuerung und damit eine Erhöhung um 2.5% bewilligt. Die Minimalrente der AHV/IV steigt um 30 Franken, von 1195 auf 1225 Franken pro Monat. Auch die Ergänzungsleistungen (EL) sowie der Assistenzbeitrag werden angepasst. Der Bundesrat kommt damit einer Aufforderung des Parlaments nach. Dieses hatte jedoch eine Erhöhung um 3% gefordert.

Nebenkosten in der Ergänzungsleistung werden ebenfalls angehoben

Die Energiekosten sind stark gestiegen. Der Bundesrat hat wegen der Teuerung die Nebenkosten in der Ergänzungsleistung angepasst. Diese werden von 2520 auf 3060 Franken pro Jahr angehoben.

Erhöhungen noch nicht ausreichend und nicht vorausschauend

Das Problem der steigenden Miet- und Nebenkosten wird damit angegangen, aber noch nicht gelöst. Die tatsächliche Kostensteigerung wird voraussichtlich höher sein und sich noch weiterentwickeln. Das wird nicht berücksichtigt.

Es ist zu hoffen, dass das Parlament hier an seinem Kurs festhält und den Bundesrat noch überstimmt. Es sollten Lösungen gefunden werden, die eine schnellere und automatische Anpassung an wirtschaftliche Veränderungen in Zukunft erlauben.

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