Mobil sein heisst dabei sein

Manche Menschen sind in ihrer Mobilität eingeschränkt und deshalb dauernd oder gelegentlich auf Fahrdienste angewiesen. Der Kanton Schwyz fördert diese Mobilität mit Subventionsbeiträgen. Damit können Menschen mit Behinderungen Fahrdienste für Freizeitfahrten zu einem definierten Tarif benutzen.

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Anspruchsberechtigung für Menschen mit Behinderung bis zum AHV-Alter

Eine vorübergehende Einschränkung infolge Krankheit/Unfalls gilt nicht als Invalidität. Als Berechtigt gilt die Definition der Behinderungen laut IV-Gesetz:

  • Personen mit einer Gehbehinderung, die nicht selbständig zur Haltestelle gehen können (ca. 200m) oder die nicht in einen Bus oder einen Zug ein- bzw. aussteigen können.
  • Sehbehinderte Personen, die sich in unbekannter Umgebung nicht selbständig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen können. Zudem muss die Voraussetzung für eine Hilflosenentschädigung leichten Grades erfüllt sein.
  • Personen mit einer kognitiven Beeinträchtigung, welche ein öffentliches Verkehrsmittel nicht selbständig nutzen können.
  • Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung, die aufgrund ihrer Symptome die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können (z.B. Panikattacken, Phobien).
     

Anspruchsberechtigung für Personen im AHV-Alter

Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:

  • Personen, die bereits vor Eintritt ins AHV-Alter eine Mobilitätsbehinderung hatten.
  • Personen, die im Rentenalter eine dauernde Mobilitätsbehinderung erlitten haben, die nicht altersbedingt ist.
     

Preisermässigung

Die Ermässigung ist für Freizeitfahrten bestimmt. Für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, in Eingliederungsstätten, Wohnheime oder Kliniken sowie für regelmässige Fahrten zur Therapie kommen in der Regel andere Kostenträger auf (z.B. IV, Krankenkasse, SUVA).


Gutscheine für Fahrdienste Region Innerschwyz und Einsiedeln

Der Kanton subventioniert einen Anteil der Fahrtkosten. Für die aktuellen Preise wenden Sie sich an die Beratungsstelle Goldau oder an die entsprechenden Anbieter der Fahrdienste. Berechtigte Personen können die Gutscheine bei Pro Infirmis in Goldau beziehen.


HH-Taxi–Zentrale

Anbieter Region Einsiedeln und Innerschwyz

Postfach 413
6440 Brunnen    
Telefon 041 822 05 50 oder 0848 822 550
 

Altersmanager Dominik Marty

Anbieter Region Einsiedeln und Innerschwyz

Hintere Luegeten 2
8840 Einsiedeln
Telefon 076 346 08 41
alters-manager@outlook.com
 

rollmobil March-Höfe

Anbieter Region Ausserschwyz
 

Wägitalstrasse 22
8854 Siebnen
Telefon 0848 80 44 80

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