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Bundesrat setzt ungenügende Lösung durch

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Der Bundesrat passt nach langem politischem Druck den Lohnvergleich für die Berechnung des IV-Grades per 2024 an. Der Pauschalabzug von 10% ist zwar eine Verbesserung – aber auch eine verpasste Chance.

Die Höhe einer IV-Rente berechnet sich aus dem Vergleich des Einkommens vor und während der Invalidität. Bei Betroffenen ohne IV-Rente muss ein in ihrer Situation erzielbares Einkommen angenommen werden. Die hypothetischen Löhne, auf denen manche Berechnungen für IV-Renten basieren (sogenannte Tabellenlöhne), sind zu hoch – denn sie basieren auf den Einkommen von gesunden Personen. Der Bundesrat hat darum einen Pauschalabzug von 10% beschlossen ab 1.1.2024.

Das ist eine Verbesserung, aber sie reicht noch nicht aus. Die Motion, die der Änderung zugrunde liegt und die in beiden Räten von grossen Mehrheiten angenommen wurde, forderte eine Lösung, die auf wissenschaftlichen Methoden basiert.

Mit dem Pauschalabzug setzt der Bundesrat eine Lösung um, die weder dem Anspruch der Motion noch den einzelnen Konstellationen gerecht werden kann, dafür aber schnell umsetzbar ist. Ein Pauschalabzug, der wissenschaftlich hergeleitet werden könnte, läge jedoch bei 17%, wie Studien zeigen.

Die Umsetzung des Bundesrats muss damit als verpasste Chance gesehen werden, wie Philipp Schüepp, Verantwortlicher Public Affairs zu bedenken gibt: «Diese 7% Differenz zu einer fairen Lösung können über den Erhalt oder Nicht-Erhalt einer IV-Rente und anderer Leistungen entscheiden und damit das Leben einzelner Personen massiv beeinflussen.» Pro Infirmis wird sich dafür einsetzen, dass weiterhin eine faire Lösung gesucht wird.

Kontakt: Philipp Schüepp, philipp.schueepp@proinfirmis.ch

Zur Medienmitteilung von Inclusion Handicap

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