Wer soll an der Session teilnehmen?

200 Personen haben sich für die Behindertensession vom 21. Oktober 2026 als Kandidat*in beworben. An der Behindertensession gibt es 44 Plätze für Parlamentarier*innen. Welche Personen die Sitze einnehmen, entscheiden Sie mit ihrer Stimme. Wählen Sie ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten aus der Liste aus. Die Wahl ist bis am 17. Mai 2026 möglich. Jede Person darf nur drei Stimmen abgeben.

Alles zur Behindertensession

Informationen in Leichter Sprache


Hadja Fatim a Marca-Kaba

JU

Rolf Acklin

AG

Ilker Alan

GL

Philippe Amann

BE

Patricia Arn

ZH

Özgür Babayigit

GL

Clémence Bachmann

VD

Perry Bäcker

GL

Achim Bader

SO

Ruth Margrit Bader-Hoppler

ZH

Antoine Barizzi

NE

Susanna Baseotto

TI

Pascal Baumann

SG

Sunita Beffa

ZG

Urs Berger

AG

Simon Berger

ZH

Manuele Giorgio Bertoli

TI

Fabien Bertschy

NE

Remo Biedermann

TG

Tatjana Binggeli

AG

Marco Dino Boldini

BE

Ladina Bosshard

GL

Caroline Bossy

FR

Djamel Bourbala

GE

Marc Bourquin

VS

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Hinweis

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Informationen zum Wahlverfahren

Ausgangslage 

  • Die 44 Teilnehmenden der Behindertensession werden in einer Online-Wahl gewählt. Dabei zählt in erster Linie die Anzahl Stimmen der Kandidierenden.
  • Damit an der Behindertensession zusätzlich eine Repräsentation verschiedener Gruppen sichergestellt werden kann, wird im Wahlverfahren auch auf eine ausgewogene Repräsentation der Sprachregionen, Geschlechter und Behinderungsarten Rücksicht genommen wird.

Wahlverfahren 

  • Grundsätzlich zählen für die Wahl die Stimmen, welche die Kandidierenden erhalten.
  • Eine Repräsentation der Sprachregionen wird analog der kantonalen Verteilung im Nationalrat sichergestellt. Dafür wird die kantonale Sitzverteilung auf die 44 Sitze runtergerechnet (Zweisprachige Kantone sind je zur Hälfte einer Sprache zugeordnet).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von je 1 Sitz für jede, der fünf Behinderungsarten gem. UNO-BRK. Diese sind: körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, kognitive Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen (aufgeteilt in Hör- und Sehbehinderungen).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von 13 Sitzen für Frauen und Männer. Dies in Anlehnung an die seit 2021 geltenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten des Bundesrates. Diese Bestimmungen sind leider binär formuliert. Wir begrüssen die Teilnahme von nicht-binären Kandidierenden ausdrücklich, haben aber auf eine Mindestgarantie verzichtet, da der geschätzte Anteil von nicht-binären Menschen in der Schweiz heruntergerechnet auf die 22% weniger als einer Person entsprechen würde.
  • Diese Minimalgarantien können zu einer Anpassung der Wahlresultate führen. 

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