Wer soll an der Session teilnehmen?

200 Personen haben sich für die Behindertensession vom 21. Oktober 2026 als Kandidat*in beworben. An der Behindertensession gibt es 44 Plätze für Parlamentarier*innen. Welche Personen die Sitze einnehmen, entscheiden Sie mit ihrer Stimme. Wählen Sie ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten aus der Liste aus. Die Wahl ist bis am 17. Mai 2026 möglich. Jede Person darf nur drei Stimmen abgeben.

Alles zur Behindertensession

Informationen in Leichter Sprache


Nermina Sinecan

LU

Rohita Singh

TI

Renée Smits, Verh. Iseli

ZH

Marinus Spiller

ZH

Bea Stadler

LU

Andrea Agatha Steinmann

LU

Lars Stofer

LU

Peter Stohler

ZH

Asita Streit

BS

Sirangsivi Subramaniam

VD

Joel Thurneysen

GR

Armin Tiri

LU

Joel Toggenburger

ZH

Adrian Conrad Toggenburger

GR

Anne Élisabeth Tornay

VS

Simone Tuena-Küpfer

ZH

Corinne Nadia Umiker

ZH

Alexander Vaida

AG

Paolo Varisco

ZH

Lorenz Vinzens

BE

Heidi Vogel

LU

Patrick Vögelin

BS

Thomas Mario Vogt

BE

Christian Vontobel

AG

Lordean Wandfluh

BS

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Informationen zum Wahlverfahren

Ausgangslage 

  • Die 44 Teilnehmenden der Behindertensession werden in einer Online-Wahl gewählt. Dabei zählt in erster Linie die Anzahl Stimmen der Kandidierenden.
  • Damit an der Behindertensession zusätzlich eine Repräsentation verschiedener Gruppen sichergestellt werden kann, wird im Wahlverfahren auch auf eine ausgewogene Repräsentation der Sprachregionen, Geschlechter und Behinderungsarten Rücksicht genommen wird.

Wahlverfahren 

  • Grundsätzlich zählen für die Wahl die Stimmen, welche die Kandidierenden erhalten.
  • Eine Repräsentation der Sprachregionen wird analog der kantonalen Verteilung im Nationalrat sichergestellt. Dafür wird die kantonale Sitzverteilung auf die 44 Sitze runtergerechnet (Zweisprachige Kantone sind je zur Hälfte einer Sprache zugeordnet).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von je 1 Sitz für jede, der fünf Behinderungsarten gem. UNO-BRK. Diese sind: körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, kognitive Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen (aufgeteilt in Hör- und Sehbehinderungen).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von 13 Sitzen für Frauen und Männer. Dies in Anlehnung an die seit 2021 geltenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten des Bundesrates. Diese Bestimmungen sind leider binär formuliert. Wir begrüssen die Teilnahme von nicht-binären Kandidierenden ausdrücklich, haben aber auf eine Mindestgarantie verzichtet, da der geschätzte Anteil von nicht-binären Menschen in der Schweiz heruntergerechnet auf die 22% weniger als einer Person entsprechen würde.
  • Diese Minimalgarantien können zu einer Anpassung der Wahlresultate führen. 

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