Wer soll an der Session teilnehmen?

200 Personen haben sich für die Behindertensession vom 21. Oktober 2026 als Kandidat*in beworben. An der Behindertensession gibt es 44 Plätze für Parlamentarier*innen. Welche Personen die Sitze einnehmen, entscheiden Sie mit ihrer Stimme. Wählen Sie ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten aus der Liste aus. Die Wahl ist bis am 17. Mai 2026 möglich. Jede Person darf nur drei Stimmen abgeben.

Alles zur Behindertensession

Informationen in Leichter Sprache


Tobias Henzen

BL

Serge Herren

VD

Ruzica Hörler-Maksimovic

ZH

Thomas Huber

NW

Stefan Andreas Huber

BL

Liliane Irene Huber-Müller

ZH

Daniela Hufschmid

BL

Gina Husmann

BS

Ifanger Ifanger

OW

Aude Jardin

VD

Martin Jaussi

ZG

Daniela Jovic

BS

Denise Keller

SH

Sébastien Kessler

VD

Daniel Knöpfel

BE

Silvio Koelbing

BE

Lars Eric Bygom Krarup

BL

Daniel Krucker

LU

Ruedi Küchler

OW

Nouh Louth Latoui

VD

Bruno Laville

JU

Edith Leiser

FR

Simone Leuenberger

BE

Roger Lieberherr

TG

Christoph Linggi

ZH

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Informationen zum Wahlverfahren

Ausgangslage 

  • Die 44 Teilnehmenden der Behindertensession werden in einer Online-Wahl gewählt. Dabei zählt in erster Linie die Anzahl Stimmen der Kandidierenden.
  • Damit an der Behindertensession zusätzlich eine Repräsentation verschiedener Gruppen sichergestellt werden kann, wird im Wahlverfahren auch auf eine ausgewogene Repräsentation der Sprachregionen, Geschlechter und Behinderungsarten Rücksicht genommen wird.

Wahlverfahren 

  • Grundsätzlich zählen für die Wahl die Stimmen, welche die Kandidierenden erhalten.
  • Eine Repräsentation der Sprachregionen wird analog der kantonalen Verteilung im Nationalrat sichergestellt. Dafür wird die kantonale Sitzverteilung auf die 44 Sitze runtergerechnet (Zweisprachige Kantone sind je zur Hälfte einer Sprache zugeordnet).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von je 1 Sitz für jede, der fünf Behinderungsarten gem. UNO-BRK. Diese sind: körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, kognitive Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen (aufgeteilt in Hör- und Sehbehinderungen).
  • Es gibt eine Minimalgarantie von 13 Sitzen für Frauen und Männer. Dies in Anlehnung an die seit 2021 geltenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten des Bundesrates. Diese Bestimmungen sind leider binär formuliert. Wir begrüssen die Teilnahme von nicht-binären Kandidierenden ausdrücklich, haben aber auf eine Mindestgarantie verzichtet, da der geschätzte Anteil von nicht-binären Menschen in der Schweiz heruntergerechnet auf die 22% weniger als einer Person entsprechen würde.
  • Diese Minimalgarantien können zu einer Anpassung der Wahlresultate führen. 

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