Wer soll an der Session teilnehmen?
200 Personen haben sich für die Behindertensession vom 21. Oktober 2026 als Kandidat*in beworben. An der Behindertensession gibt es 44 Plätze für Parlamentarier*innen. Welche Personen die Sitze einnehmen, entscheiden Sie mit ihrer Stimme. Wählen Sie ihre Kandidatin oder ihren Kandidaten aus der Liste aus. Die Wahl ist bis am 17. Mai 2026 möglich. Jede Person darf nur drei Stimmen abgeben.

Sabrina Weibel
LU

Sabrina Weibel
LU
Kognitive Behinderungen, zum Beispiel Down-Syndrom
SP Luzern
Ich möchte mich für das Behindertenrecht und Justiz Recht und behinderte Gesetz einsetzen so das es vor den Schweizer Gerichten zur Gleichstellung kommt. Common law Sabrina Weibel Luzern

Nik Widmer
BE

Nik Widmer
BE
Autist*in, queer, Web-Developer beim Bund. Behinderte Menschen sind Expert*innen für Barrieren und mehr. Trotzdem gilt unser Wissen oft als irrelevant. Ich stehe ein für epistemische Gerechtigkeit: unser Fachwissen als Grundlage, nicht als Fussnote.

Marion Wülfert
BE

Marion Wülfert
BE
Kandidatur für die Behinderten-Session: Gemeinsam für echte Inklusion bei psychischen Behinderungen
Psychische Beeinträchtigungen sind oft unsichtbar – doch die Barrieren, auf die wir im Alltag stossen, sind es nicht. Ich kandidiere für die Behinderten-Session, weil ich Menschen mit psychischen Behinderungen eine starke Stimme geben will. Wir sind Teil dieser Gesellschaft, und wir haben ein Recht auf volle Teilhabe ohne Stigmatisierung.
Ich setze mich konsequent für diese vier Säulen ein:
Arbeit & Integration: Wir brauchen einen Arbeitsmarkt, der psychische Vielfalt als Ressource versteht. Ich fordere flexiblere Modelle und echte Unterstützung für den Wiedereinstieg sowie den Verbleib im Job.
Wohnen: Selbstbestimmtes Wohnen darf kein Luxus sein. Es braucht bezahlbaren Wohnraum und ambulante Unterstützungsformen, die sich an unseren individuellen Bedürfnissen orientieren, statt uns in starre Strukturen zu drängen.
Kultur: Kultur ist Lebensqualität. Der Zugang zu kulturellen Angeboten muss für alle barrierefrei und niederschwellig möglich sein – frei von Vorurteilen und finanziellen Hürden.
Rechte stärken: Inklusion ist kein Almosen, sondern ein Menschenrecht. Ich kämpfe dafür, dass die UN-Behindertenrechtskonvention auch für uns endlich konsequent umgesetzt wird.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass psychische Gesundheit politisch sichtbar wird. Für eine Schweiz, die niemanden ausschliesst!

David Zbinden
ZH

David Zbinden
ZH
Kognitive Behinderungen, zum Beispiel Down-Syndrom
Ich möchte mich für Behinderte einsetzen

Silvio Zgraggen
ZG

Silvio Zgraggen
ZG
Hör-Behinderungen
Die Mitte, Stadt Zug
Ich bin seit Geburt hörbehindert. Meine Familie ist es auch. Ich kenne die stille Ausgrenzung. Auch als Psychotherapeut erlebe ich ihre Folgen täglich.
Ich möchte mich für echte Teilhabe und die Sichtbarkeit hörbehinderter Menschen einsetzen.

Petra Zingel Stokar von Neuforn
BE

Petra Zingel Stokar von Neuforn
BE
Körperliche Behinderungen
Durch kollektive Widerstandspraxis setze ich mich für Barrierefreiheit und Teilhabe ein. Ich bin Künstlerin und Pädagogin aus Biel und übersetze Erfahrungen von Behinderung in Kunst, schaffe inklusive Räume und hinterfrage Barrieren.

Louis Johannes Zürcher
BE

Louis Johannes Zürcher
BE
Kognitive Behinderungen, zum Beispiel Down-Syndrom
Hallo Zusammen, ich bin Louis Zürcher.
mir ist es wichtig, dass Menschen mit einer Behinderung ein Mitspracherecht in der Politik haben.
Informationen zum Wahlverfahren
Ausgangslage
- Die 44 Teilnehmenden der Behindertensession werden in einer Online-Wahl gewählt. Dabei zählt in erster Linie die Anzahl Stimmen der Kandidierenden.
- Damit an der Behindertensession zusätzlich eine Repräsentation verschiedener Gruppen sichergestellt werden kann, wird im Wahlverfahren auch auf eine ausgewogene Repräsentation der Sprachregionen, Geschlechter und Behinderungsarten Rücksicht genommen wird.
Wahlverfahren
- Grundsätzlich zählen für die Wahl die Stimmen, welche die Kandidierenden erhalten.
- Eine Repräsentation der Sprachregionen wird analog der kantonalen Verteilung im Nationalrat sichergestellt. Dafür wird die kantonale Sitzverteilung auf die 44 Sitze runtergerechnet (Zweisprachige Kantone sind je zur Hälfte einer Sprache zugeordnet).
- Es gibt eine Minimalgarantie von je 1 Sitz für jede, der fünf Behinderungsarten gem. UNO-BRK. Diese sind: körperliche Behinderungen, psychische Behinderungen, kognitive Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen (aufgeteilt in Hör- und Sehbehinderungen).
- Es gibt eine Minimalgarantie von 13 Sitzen für Frauen und Männer. Dies in Anlehnung an die seit 2021 geltenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten des Bundesrates. Diese Bestimmungen sind leider binär formuliert. Wir begrüssen die Teilnahme von nicht-binären Kandidierenden ausdrücklich, haben aber auf eine Mindestgarantie verzichtet, da der geschätzte Anteil von nicht-binären Menschen in der Schweiz heruntergerechnet auf die 22% weniger als einer Person entsprechen würde.
- Diese Minimalgarantien können zu einer Anpassung der Wahlresultate führen.