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Auszeichnung für Manuela Leemann
Manuela Leemann, Zuger Kantonsrätin und Co-Vizepräsidentin von Pro Infirmis, wurde von der Schweizer Paraplegikerstiftung zur „Querschnittsgelähmten des Jahres 2018“ gewählt.
Inklusionsindex 2023
Wie steht es mit der Inklusion in der Schweiz? Die erste Studie aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen gibt Auskunft. Lesen Sie hier die Ergebnisse.
Pro Infirmis-Kampagne 2019: Swisscom zieht nach
Die Plakat-Kampagne „Ungehindert behindert“ von Pro Infirmis zeigt ihre Wirkung. Swisscom zieht nach und ersetzt in ihrem Online-Magazin eine stehende Frau durch eine Frau im Rollstuhl. Ein erster
Unterstützung für Menschen mit Behinderung am Übergang zum Rentenalter
Immer mehr Menschen mit Behinderung erreichen das Rentenalter und wechseln von der Invalidenversicherung in die AHV sowie von Pro Infirmis zu Pro Senectute. Pro Infirmis Aargau hat daher vor drei
Eurokey
Wer kann den Eurokey bestellen? Sie haben Anrecht auf den Eurokey, falls Sie eine der folgenden Behinderungen haben: Starke Mobilitätsbehinderung Sehbehinderung Chronische Darm-
Eurokey: der einfache Zugang für über 25 000 Menschen mit Behinderungen
Pro Infirmis lanciert eine komplett neu konzipierte Version der Smartphone-App Eurokey. Eurokey bietet Menschen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu Spezialanlagen im öffentlichen Raum wie etwa
Ja zur Weiterentwicklung, Nein zu Leistungsabbau
Pro Infirmis schliesst sich der neu gegründeten IV-Allianz an. „Wir möchten, dass die anstehende Revision des Invalidenversicherungsgesetzes zu einer echten Weiterentwicklung der IV führt und nicht
Eurokey: der einfache Zugang für über 25 000 Menschen mit Behinderungen
Zürich, 19. Dezember 2023. Pro Infirmis lanciert eine komplett neu konzipierte Version der Smartphone-App Eurokey. Eurokey bietet Menschen mit eingeschränkter Mobilität Zugang zu Spezialanlagen im
Ja zur Weiterentwicklung, Nein zu Leistungsabbau
Pro Infirmis schliesst sich der neu gegründeten IV-Allianz an. „Wir möchten, dass die anstehende Revision des Invalidenversicherungsgesetzes zu einer echten Weiterentwicklung der IV führt und nicht
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Stimmrecht für alle Menschen mit Behinderungen
Laut Art. 136 der Bundesverfassung dürfen Menschen nicht abstimmen, die « wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind ». Von dieser Diskriminierung sind in der Schweiz rund 16'000