Zum Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen startet das kantonale Sozialamt Schaffhausen auch dieses Jahr wieder Aktionen. Unter anderem gibt es einen Gutschein im Wert von 100 Franken für den Entlastungsdienst von Pro Infirmis.
Aktionen im Kanton Schaffhausen zum Tag der pflegenden und betreuenden Angehörigen
Die Arbeit von pflegenden und betreuenden Angehörigen ist für unsere Gesellschaft unerlässlich. Das kantonale Sozialamt Schaffhausen will engagierten Menschen Unterstützung und Anerkennung zukommen lassen. Dafür finden dieses Jahr verschiedene Aktionen statt.
Die Arbeit von pflegenden und betreuenden Angehörigen ist für unsere Gesellschaft unerlässlich. Das kantonale Sozialamt Schaffhausen will engagierten Menschen Unterstützung und Anerkennung zukommen lassen. Dafür finden dieses Jahr verschiedene Aktionen statt.
Gutschein für den Entlastungsdienst über CHF 100
Wer privat Personen betreut und pflegt soll auch ein Hobby pflegen, Freund*innen treffen oder einfach einmal entspannen können. Dies ermöglicht der Entlastungsdienst (zum Entlastungsdienst Pro Infirmis Schaffhausen). Ein Jahr lang kann man dafür beim kantonalen Sozialamt die Rechnungen der Kosten einreichen, die nicht anderweitig übernommen werden – und erhält 100 Franken rückerstattet!
Information und Anmeldung beim Sozialamt des Kantons Schaffhausen (Walther-Bringolf-Platz 4, Schaffhausen).
Insieme zu Gast in der Tanne
Die Mitglieder von Insieme sind Angehörige und Freund*innen von Menschen mit Behinderungen und unterstützen diese tatkräftig. Im Sozialprojekt des Restaurant Tanne sollen sie die Gemeinschaft pflegen und etwas geniessen. Das kantonale Sozialamt steuert einen Unterstützungsbeitrag bei.
Website der Tanne Schaffhausen
Finanzierung des «Impfbusses» für Personen mit Mobilitätsbehinderungen
Für den aktuellen Covid-Booster2 finanziert das kantonale Sozialamt erneut den «Impfbus». Das heisst: Personen, die sich per MobilPlus zum Boostern fahren lassen, müssen keine Kosten übernehmen. Diese können dem kantonalen Sozialamt in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch immer noch für Personen, die zur Erstimpfung fahren.