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Enttäuschende Beschlüsse des Bundesrates zur IV-Weiterentwicklung

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Heute hat der Bundesrat die Verordnung zum Invalidenversicherungsgesetz (IVV) verabschiedet. Diese tritt per 1.1.2022 in Kraft. Pro Infirmis hatte sich im Vernehmlassungsprozess beteiligt und klar Stellung bezogen.

Die verabschiedete Verordnung des Bundesrats enthält leider Bestimmungen, die nicht im Sinne von Menschen mit Behinderungen sind: Zum Beispiel verpasste es der Bundesrat, IV-Versicherten eine verbesserte Möglichkeit zu geben, sich gegen unseriöse medizinische Gutachten zu wehren. Zudem zementierte der Bundesrat die unfaire Praxis der Invaliditätsbemessung anhand von ungeeigneten Tabellenlöhnen, bei der zu tiefe Renten für Versicherte berechnet werden. Die Einführung eines stufenlosen Rentensystems wird dieses Problem noch verschärfen.

Pro Infirmis wird sich im Verbund mit Inclusion Handicap für Nachbesserungen durch die Politik einsetzen.

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

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