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Ergänzungsleistungen: Basel-Stadt informiert Anspruchsberechtigte

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Im Kanton Basel-Stadt sollen mehr Menschen mit sehr tiefer AHV- oder IV-Rente Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Erstmals verschickt die Verwaltung im ersten Halbjahr 3400 Informationsschreiben an Personen, die möglicherweise Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.

Gemäss einer Studie des Amts für Sozialbeiträge aus dem Jahr 2021 beziehen rund 30 Prozent der anspruchsberechtigten Personen keine Ergänzungsleistungen – obwohl diese helfen würden, grundlegende Ausgaben wie Miete oder Krankenkassenprämien zu decken. Um dieser Nichtbezugsquote entgegenzuwirken und Altersarmut vorzubeugen, hatte die Basler Regierung bereits Ende 2024 angekündigt, gezielt aktiv zu werden.

Die meisten (rund 80 Prozent) der seit Februar versandten Briefe richten sich an potenziell anspruchsberechtigte AHV-Rentnerinnen und -Rentner. Doch auch Menschen mit Behinderungen sind betroffen: rund 20 Prozent der Briefe gehen an Beziehende einer IV-Rente. Die Schreiben informieren über Voraussetzungen und Anmeldeverfahren.

Beratung von IV-Beziehenden durch Pro Infirmis

Wer eine IV-Rente bezieht und unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, kann sich an Pro Infirmis wenden: Die Beratungsstelle in Basel-Stadt berät IV-Beziehende und unterstützt bei Bedarf bei der Anmeldung für Ergänzungsleistungen. Damit soll sichergestellt werden, dass finanzielle Hilfe auch tatsächlich bei denjenigen ankommt, die darauf angewiesen sind.

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