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Glarner Landsgemeinde stimmt für Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Das neue Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz (SeTeG) im Kanton Glarus wurde angenommen. Es setzt die UN-Behindertenrechtskonvention um und stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Mit der Annahme des Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetzes (SeTeG) an der Landsgemeinde am 4. Mai 2025 hat der Kanton Glarus ein neues Gesetz für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Es ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstbestimmung

Das neue Gesetz schliesst eine wichtige Lücke in der kantonalen Rechtssetzung und schafft die Grundlage für mehr Selbstbestimmung im Alltag von Menschen mit Behinderungen. Besonders der verankerte Grundsatz "ambulant vor stationär" ermöglicht künftig mehr Wahlfreiheit bei der Wohnform.

Verbesserungen in drei Bereichen

Das SeTeG bringt konkrete Fortschritte in zentralen Lebensbereichen:

  • Wohnen: Ausbau ambulanter Wohnangebote und Betreuungsleistungen für selbstbestimmteres Wohnen.
  • Arbeit: Verstärkte Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt und Unterstützung von Arbeitgebern.
  • Soziale Teilhabe: Neue Massnahmen für verbesserte gesellschaftliche Inklusion.

Die vorgesehene Abklärungsstelle wird den individuellen Unterstützungsbedarf erheben. Zusammen mit der verstärkten Subjektfinanzierung stärkt dies die Autonomie bei der Wahl von Unterstützungsleistungen.

Beteiligung der Betroffenen

Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde eine Projektgruppe mit Selbstvertretenden einbezogen, was dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" entspricht.

Das SeTeG wird nun gestaffelt umgesetzt und bedeutet einen wichtigen Fortschritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton Glarus. Die konkreten Massnahmen sollen in den kommenden Jahren schrittweise realisiert werden.

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