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Maskenpflicht: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden

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Einige Menschen mit Behinderungen sind aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit. Pro Infirmis fordert zum Verständnis auf und setzt sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein.

Pro Infirmis setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ein. Auch in Coronazeiten dürfen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, nicht ausgeschlossen werden. Wer einen Nachweis (z. B. ein Arztzeugnis) vorlegen kann, ist von der Maskenpflicht ausgeschlossen. Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Menschen mit Behinderungen keine Masken tragen können. Aber es gibt beispielsweise keinen Grund, ihnen deswegen den Zutritt zu einem Ladengeschäft zu verwehren.

Am 18. September haben die Behindertenorganisationen und ihr politischer Dachverband Inclusion Handicap eine Resolution verabschiedet und richten 8 dringliche Forderungen an Politik und Behörden – unter anderem auch der Schutz von Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind. Die ganze Resolution können sie hier lesen.

Die Resolution herunterladen

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