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Nationalratswahlen: Kandidierende mit Behinderung sind untervertreten

Am 20. Oktober 2019 finden die zweiten eidgenössischen Wahlen seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) durch die Schweiz statt. Der Aktionskreis Behindertenpolitik Kanton Zürich unterstützt die darin geforderte politische Partizipation von Menschen mit Behinderung und stellt fest, dass diese auf den Nationalratslisten stark untervertreten sind.

In der Schweiz leben rund 1.8 Millionen Menschen mit Behinderung. Knapp 20 Prozent von ihnen gelten als stark beeinträchtigt. Menschen mit Behinderung sind in der Politik und in öffentlichen Ämtern stark untervertreten.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (Art. 29) verlangt, dass die Vertragsstaaten die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen und öffentlichen Leben sicherstellen. Dazu gehören insbesondere auch das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht. Der Kommentar Nr. 7 zur UNO-BRK betont die Wichtigkeit des Einbezugs von Menschen mit Behinderung in die Ausarbeitung, Umsetzung und Prüfung der UNO-BRK-Richtlinien. Auf politischer Ebene kann dies unter anderem dadurch geschehen, dass Personen mit Behinderung politische Ämter innehaben.
Im Sinne der Vorgaben der UNO-BRK unterstützt der Aktionskreis Behindertenpolitik Kanton Zürich die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung. Er begrüsst, wenn Parteien Nationalratskandidaturen von Menschen mit Behinderung fördern. Damit wird das Kriterium Diversität berücksichtigt und die Bevölkerung besser repräsentiert.

Wo sind die Frauen?

Die UNO-BRK fordert in Fragen der Behindertengleichstellung eine genderspezifische Sicht. Wie das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung EGBG bereits 2013 feststellte, sind Frauen mit Behinderung auch in der Schweiz besonders oft von Benachteiligung und Diskriminierung
betroffen. Auffällig ist, dass unter den Nationalratskandidierenden, die angeben, von einer Behinderung betroffen zu sein, die Männer stark überwiegen. Eine Politik, welche die Grundlagen für eine bessere Repräsentation von Frauen mit Behinderung schafft, wäre zu begrüssen.

Medienkontakt

Marianne Rybi, Geschäftsleiterin Behindertenkonferenz Kanton Zürich erreichbar am 16. September 2019, 14-15 Uhr

 

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