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Parlament stärkt das betreute Wohnen für EL-Beziehende

Das Parlament hat am 12. Juni die Differenzen im Ergänzungsleistungsgesetz zum betreuten Wohnen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen ausgeräumt.

(Medienmitteilung von Inclusion Handicap)

Insbesondere die Zuschläge bei den Wohnkosten für Personen mit einer Nachtassistenz und für den Fall, dass mehrere Personen mit Rollstuhl im selben Haushalt wohnen, stellen wesentliche Verbesserungen für die Betroffenen dar. Inclusion Handicap blickt positiv auf die verabschiedeten Änderungen: Seine eingebrachten Forderungen wurden mehrheitlich umgesetzt.

Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung beim Wohnen sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Sie sind in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert und bilden auch eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative. Mit der Stärkung des betreuten Wohnens für Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV geht das Parlament einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Die beiden Kammern haben das Geschäft 24.070 beraten und nach der heutigen Differenzbereinigung ist es bereit für die Schlussabstimmung. Inclusion Handicap hatte sich dezidiert und gemeinsam mit weiteren Verbänden für Verbesserungen eingesetzt. Umso erfreulicher ist es, dass viele davon nun in das Gesetz aufgenommen wurden.

Verbesserungen für Personen mit Nachtassistenz und bei WG’s von Personen mit Rollstuhl

Von Beginn an einig waren sich National- und Ständerat hinsichtlich der Verbesserungen für Personen mit einer Nachtassistenz und für Wohngemeinschaften (WG) von Personen mit Rollstuhl. Aktuell wird der Rollstuhlzuschlag für die notwendige Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung auf alle WG-Bewohner:innen aufgeteilt, also auch auf diejenigen, die gar keinen Rollstuhl benötigen. Neu soll bei mehr als einer Person im Rollstuhl im selben Haushalt der Zuschlag bis zu zweimal berücksichtigt werden können. Dies ist wichtig, denn ab zwei Personen mit Rollstuhl braucht es deutlich grössere Wohnflächen; und zwar in rollstuhlgängigen Wohnungen, die sich fast ausschliesslich in teuren Neubauten befinden. Auch erkennt das Parlament bei den Wohnkosten den Bedarf für einen Zuschlag von bis zu CHF 500.00 pro Monat für ein Nachtassistenzzimmer. Mit diesem sollen Personen mit einem Assistenzbeitrag der IV ihrer Nachtassistenzperson ein Zimmer zur Verfügung stellen können.

Leistungen für das betreute Wohnen auch bei flexiblen Wohnmodellen

In der Differenzbereinigung von gestern und heute haben sich National- und Ständerat zudem dafür ausgesprochen, dass auch Personen, die teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause leben, Leistungen für das betreute Wohnen in Anspruch nehmen können. Das bestehende System ist sowohl im Alters- als auch im Behinderungsbereich zu wenig durchlässig und beinhaltet hohe Hürden für Mischformen – obwohl der Bedarf an solchen in der Realität sehr gross ist. Für Mischformen (z.B. mehrere Tage pro Woche im privaten Kontext trotz grundsätzlich institutioneller Wohnform) ist die Berücksichtigung zusätzlicher Kosten eines Aufenthalts in einem Privathaushalt zentral. Dass sich das Parlament für eine flexiblere Finanzierungspraxis der Mischformen ausgesprochen hat, ist ein begrüssenswerter Schritt hin zu mehr Wahlfreiheit im Wohnbereich.

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