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Recht auf selbstbestimmte Mobilität für Menschen mit Behinderungen anerkannt

Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben – dadurch werden Menschen mit Behinderungen ernst genommen. Es hat die Beschwerde von Inclusion Handicap entsprechend in Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich gutgeheissen. Das Bundesgerichtsurteil stärkt zudem das Verbandsbeschwerderecht.

Hat eine Person mit Behinderung das Recht auf selbstbestimmte Mobilität? Um diese Frage drehte sich der Prozess, den Inclusion Handicap gegen die SBB und Hersteller Bombardier führte. «Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass wir, Menschen mit Behinderungen, ein Recht auf selbstbestimmte Benutzung des ÖV haben. Das ist für uns ein Meilenstein», so Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Das Urteil setzt klare Massstäbe für die Zugänglichkeit des ÖV für alle Menschen mit Behinderungen.

Ein- und Ausstiegsbereich muss neu geprüft werden

Inclusion Handicap hatte insgesamt neun Beschwerdepunkte vor dem Bundesgericht geltend gemacht. In Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich der Dosto-Züge kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass bei heutiger Betrachtung eine Rampe von max. 15% an sich zulässig ist. Diese maximale Neigung hat die SBB nun aber bei sämtlichen Eingangsbereichen zu garantieren und nicht nur bei einem Eingang pro Zug, wie es das Bundesverwaltungsgericht anordnete. Obschon das Bundesgericht diese 15% Neigung zulässt, erscheint es ihm nicht genügend sichergestellt, dass Menschen mit Gehbehinderungen tatsächlich autonom ein- und aussteigen können. Dies müssen nun das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB neu überprüfen. Die übrigen sieben Beschwerdepunkte wurden hingegen vom Bundesgericht abgewiesen. Die Dosto-Züge bleiben für viele Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, nur erschwert zugänglich, was Inclusion Handicap sehr bedauert.

Sämtliche neun Beschwerdepunkte finden Sie auf der Website von Inclusion Handicap.

Autonomie steht über Normen

Der Dosto-Zug war 2017 vom BAV, das für die Zulassung zuständig ist, als rechtskonform eingestuft worden. Das Bundesverwaltungsgericht sah es auch so. Das Urteil des Bundesgerichts führt nun dazu, dass sich die Transportunternehmen und insbesondere das BAV nicht mit der Einhaltung der einzelnen technischen Normen begnügen dürfen. Sie müssen auch gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Züge tatsächlich autonom gebrauchen können. «Ob nach diesem Urteil zudem auch noch Anpassungen der technischen Normen nötig sind, z.B. in Bezug auf Rampenneigung, Handläufe und Beleuchtung, werden wir prüfen», so Maya Graf, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und Ständerätin BL.

Verbandsbeschwerderecht gestärkt

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Inclusion Handicap zu einer Parteientschädigung zugunsten von SBB und Bombardier von insgesamt 252'000 CHF verpflichtet. Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass Inclusion Handicap mit seinem Verbandsbeschwerderecht auch öffentliche Interessen wahrnehme. Entsprechend gelte es zu verhindern, dass prohibitiv wirkende Parteientschädigungen sich negativ darauf auswirken. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun die Vergütungen nach unten korrigieren.
Das Urteil zeigt, wie wichtig das Verbandsbeschwerderecht als Kontrollinstrument ist. So können wir auch in Zukunft die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf gerichtlichem Weg einfordern. Inclusion Handicap ist bestrebt in Zusammenarbeit mit der SBB die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Alle News und Medienmitteilungen von Inclusion Handicap zum Dosto-Verfahren.

 

Kontakt


Maya Graf, Co-Präsidentin Inclusion Handicap und Ständerätin BL

Caroline Hess-Klein, Abteilungsleiterin Gleichstellung Inclusion Handicap

Matthias Kuert Killer, Abteilungsleiter Politik und Kommunikation Inclusion Handicap

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