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Triage: Gesetzlicher Schutz für Menschen mit Behinderungen fehlt

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Das höchste Gericht in Deutschland fordert vom Parlament ein Gesetz, um Menschen mit Behinderungen bei Triage-Entscheidungen vor Diskriminierung zu schützen. Auch in der Schweiz fehlen die gesetzlichen Grundlagen dazu.

Wenn die Ressourcen knapp werden, müssen Ärztinnen und Ärzte entscheiden, welche Patienten behandelt werden und welche nicht. Man spricht dabei von sogenannten Triage-Entscheidungen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland angeordnet, dass Menschen mit Behinderungen bei solchen Triage-Entscheidungen in Zukunft besser geschützt werden müssen. Der Gesetzgeber solle «unverzüglich» Vorkehrungen treffen, dass niemand mit einer Behinderung benachteiligt werde. Dafür fehle eine gesetzliche Grundlage.

In der Schweiz ist die Situation ähnlich. Die einzige Grundlage für solche Situationen sind aktuell die Triage der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Diese wurden in der Schweiz Mitte Juni 2021 angepasst, um der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen. Auch hier sind diese Richtlinien allerdings nicht in einem Gesetz verankert.

Felicitas Huggenberger, Direktorin von Pro Infirmis, nimmt dazu bei Watson wie folgt Stellung: «Die Richtlinien wurde zwar auf Empfehlung der Behindertenorganisationen angepasst, aber die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung diskriminiert werden, bleibt bestehen.»

Pro Infirmis fordert die Politik auf, alles Mögliche zu tun, um die Notwendigkeit von Triage-Entscheidungen zu verhindern. Für den Fall, dass Triage-Entscheidungen notwendig werden, fordern wir griffige Massnahmen, um eine Diskriminierung von Menschen aufgrund einer Behinderung zu verhindern.

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