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Gemeinsam für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

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Am 24. März 2023 nehmen 44 Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal Platz. Sie repräsentieren die 22%: die rund 1.8 Millionen Menschen mit Behinderungen, die in der Schweiz heute in der Politik zu wenig zu Wort kommen. Die Vielfalt dieser Bevölkerungsgruppe zu vertreten, wird eine wichtige Herausforderung für die Parlamentarier*innen.

Wer am 24. März an der Behindertensession die Menschen mit Behinderungen in der Schweiz repräsentieren wird, wurde per Online-Voting entschieden. Die Stimmenzahl allein hat den wichtigsten, aber nicht den einzigen Ausschlag gegeben.

Wahlverfahren

Wie in der Schweiz üblich, wurden die Sprachregionen berücksichtigt. Diese entsprechen der kantonalen Sitzverteilung im Nationalrat, die diese Sprachregionen abbildet. Auf 44 Sitze bedeutet dies für die Deutschschweiz 29 Sitze, für die Romandie 12 Sitze, für den italienisch sprechenden Teil der Schweiz zwei Sitze und für den rätoromanischen Teil einen Sitz.

Die erste Behindertensession der Schweiz sollte neben den Sprachregionen auch der Vielfalt des Themas Behinderung Raum geben. Die UNO-Behindertenrechtskonvention definiert Personen als Menschen mit Behinderungen, «die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben» (Art. 1, UNO-BRK). Abgeleitet von dieser Definition war jeweils für mindestens eine Person mit einer körperlichen, einer psychischen, einer kognitiven sowie einer Hör- und Sehbehinderung ein Sitz garantiert. 

Diverses Parlament – klare Mehrheiten

Erfreulicherweise ergaben die Wahlresultate bereits ein Parlament, in dem die oben genannten Behinderungsarten alle vertreten sind und keine Anpassungen vorgenommen werden mussten. Auch der Frauenanteil liegt mit 41% auf einem vergleichbaren Niveau wie im heutigen Parlament. 

In Bezug auf die Behinderungsarten der gewählten Personen werden an der Behindertensession Mehr- und Minderheiten existieren: Knapp 60% der Plätze werden von Menschen mit körperlichen Behinderungen eingenommen. 30% haben eine Sinnesbehinderung, wovon Menschen mit Sehbehinderungen mit 20% die Mehrheit gegenüber Personen mit Hörbehinderungen ausmachen. Menschen mit psychischen und kognitiven Behinderungen sind demgegenüber in der Minderheit.

Appell an die Parlamentarier*innen

Diese Vertretung entspricht nicht den statistischen Quoten, welche die 22% ausmachen, aber einer heutigen Realität: Die meisten heute bekannten und gewählten Politiker*innen mit Behinderungen sind Menschen mit körperlichen Behinderungen. 

Das gewählte Wahlverfahren stellte sicher, dass keine Gruppe gänzlich ausgeschlossen ist. Gleichzeitig sollte es vermeiden, dass die Kandidierenden zu Vertreter*innen ihrer Behinderungsarten werden. Denn im Zentrum der Behindertensession stehen die gemeinsamen Anliegen und der übergreifende politische Einsatz für den Abbau von Hindernissen. 

Die Unterschiede und Ungleichheiten müssen an der Behindertensession aber angesprochen werden. Es liegt in der Verantwortung der gewählten Personen, das Wort für alle Menschen mit Behinderungen zu ergreifen. «Pro Infirmis organisiert mit der Behindertensession die politische Bühne, die den Menschen mit Behinderungen zusteht – welche Botschaften und Entschlüsse daraus resultieren, entscheiden die gewählten Personen», sagt Christian Lohr, Nationalrat und Präsident der ersten Behindertensession der Schweiz. «Ich appelliere an sie, sich als Delegierte aller Menschen mit Behinderungen zu sehen, sich mit dem Bedarf anderer Gruppen auseinanderzusetzen und gesamthaft für die 22% einzustehen.»

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