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Praktische Tipps, um Barrieren abzubauen
- Menschen mit Sehbehinderungen
- Menschen mit Hörbehinderungen
- Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen
- Menschen mit Mobilitätsbehinderung
- Anreise, Parkplätze, Gebäude: ein paar Hinweise
- Links
Menschen mit Sehbehinderungen
- Kündigen Sie Ihre Begrüssung vorgängig an, bevor Sie die Hand ihres Gegenübers schütteln. Stellen Sie sich mit Namen und Funktion vor. Erläutern sie das weitere Vorgehen.
- Fragen Sie Menschen mit Sehbehinderungen immer, ob Sie ihnen helfen können, bevor Sie etwas für sie tun und erkundigen Sie sich nach der gewünschten Unterstützung.
- Sprechen Sie eine präzise und deutlich verständliche Sprache. Vermeiden Sie visuelle Ausdrücke wie «hier» oder «dort». Geben Sie stattdessen taktile Hilfestellungen.
- Schaffen Sie gegenseitige Klarheit durch kurze, freundliche Rückfragen zum Grad der Seheinschränkung (z.B.: «Können Sie auf dem Papier etwas erkennen oder wünschen Sie, dass ich Ihnen alles vorlese?»).
- Menschen mit Sehbehinderungen brauchen eine detaillierte Beschreibung ihrer Umwelt. Erklären Sie genau, wo sich was befindet.
- In der Regel halten sich blinde oder stark sehbehinderte Personen beim Gehen am Ellenbogen der führenden Person fest.
Menschen mit Hörbehinderungen
- Achten Sie beim Sprechen auf Blickkontakt, um das Lippenlesen zu ermöglichen. Die Beleuchtung sollte ebenfalls ausreichend sein und nicht blenden.
- Sprechen Sie mit Menschen mit Hörbehinderungen nicht während des Gehens, sondern bleiben Sie stehen und wenden Sie sich ihnen mit Blickkontakt zu. Personen, die über das Lippenlesen kommunizieren, können Ihren Äusserungen sonst nicht folgen.
- Manche Menschen mit Hörbehinderungen haben eine undeutliche Aussprache oder drücken sich in seltsamen Sätzen aus. Denn die Gebärdensprache hat eine eigene Wort- und Satzstellung. Fragen Sie nach, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Kommunizieren Sie wichtige Informationen für Menschen mit Hörbehinderungen immer auch schriftlich.
- Bieten Sie Menschen mit Hörbehinderungen bei Bedarf Unterstützung an für Telefonate vor Ort (bspw. für die Bestellung eines Taxis).
- Gehörlose Menschen haben in der Schweiz das gesetzliche Recht auf Gebärdensprachdolmetscher*innen, die über Procom bestellt werden können. Bei Diensten der öffentlichen Hand müssen die Kosten von der bestellenden Behörde getragen werden.
Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen
- Verwenden Sie bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eine einfache, aber nicht kindliche Wort- und Sprachwahl. Beschränken Sie sich auf die wichtigsten Informationen.
- Gehen Sie offen auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu und fragen Sie aktiv, ob sie Unterstützung oder Begleitung wünschen. Betroffene sind zu Beginn oftmals kontaktscheu und haben Angst, nicht verstanden oder nicht akzeptiert zu werden.
- Bleiben Sie geduldig und hilfsbereit, wenn Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen mehr Zeit benötigen oder Unterstützung brauchen. Sprechen Sie ruhig und unterstützend, wenn sie emotional werden oder gestresst wirken.
- Viele Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen fühlen sich in lärmintensiven Räumen mit vielen Menschen unwohl, das gilt oftmals auch für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Bieten Sie ihnen an, in einen ruhigen Raum zu wechseln.
Menschen mit Mobilitätsbehinderung
- Fragen Sie vorgängig, ob Sie Personen im Rollstuhl schieben sollen oder nicht. Tun sie dies nie unaufgefordert und ziehen Sie den Rollstuhl nie rückwärts.
- Versuchen Sie für längere Gespräche, wenn immer möglich, auf gleicher Höhe mit Personen im Rollstuhl zu kommunizieren. Gehen Sie nicht vor Personen im Rollstuhl in die Hocke, sondern nehmen Sie sich einen Stuhl.
Anreise, Parkplätze, Gebäude: ein paar Hinweise
- Stellen Sie detaillierte Wegbeschreibungen mit verschiedenen Anreisemöglichkeiten auf Ihrer Website zur Verfügung. Geben Sie auch die GPS-Koordinaten für Navigationshilfen auf dem Smartphone an.
- Kommunizieren Sie auf der Website und in Ihren Broschüren, ob und wie viele normgerechte Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen.
- Stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Gebäude, der Haupteingang und alle Verbindungswege hindernisfrei zugänglich sind (keine Stufen, Absätze, mit zulässigem Gefälle bei Rampen, etc.) und das Gebäude generell einwandfrei hindernisfrei gestaltet ist.
- Stellen Sie sicher, dass Türen einfach zu bedienen sind. Die Türbedienung ist wenn möglich mit Schiebetüren zu automatisieren. Bei manuell bedienten Türen sind Türschliesser zu vermeiden.
- Stellen Sie sicher, dass sich Menschen mit Sehbehinderungen gefahrlos im Gebäude bewegen können. Stufen, Absätze, Schwellen und grosse Glasscheiben in Gehrichtung müssen in allen Bereichen deutlich und kontrastreich markiert sein, unterlaufbare Hindernisse sind zu vermeiden
- Sorgen Sie dafür, dass Blindenführhunde und Assistenzhunde überall zugelassen sind.
- Stellen Sie sicher, dass für Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sehbehinderungen Sonnerien, Gegensprechanlagen, Alarm- und Notrufanlagen vorhanden sind. Stellen Sie Informationen nach dem Zwei-Sinne Prinzip zur Verfügung, das heisst sowohl optisch und akustisch. Visuelle Informationen sollten auch als ertastbare Information zu finden sein.
- Der Verlauf der Wegführung muss durch die Begrenzung und Gestaltung der Verkehrsfläche die Orientierung mit dem Blindenstock oder den Füssen ermöglichen.
Pro Infirmis ist Teil des Netzwerkes „Hindernisfreies Bauen“ und bietet gemeinsam mit der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur, mit Procap sowie weiteren Organisationen Beratungen für hindernisfreies Bauen an. Diese Beratungsstellen stehen Fachpersonen und Betroffenen zur Verfügung.
Zur Bauberatung in Ihrem Kanton
Links
1. Bauliche Zugänglichkeit
Normen und Bestimmungen
Die Zugänglichkeit von Bauten, Aussenanlagen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind in Gesetzen, -Verordnungen und Normen geregelt:
- SIA- Norm 500 (Hindernisfreie Bauten): Sie gilt für die Projektierung und Ausführung im Hochbau. In den meisten kantonalen Bauvorschriften wird auf diese Norm verwiesen.
- VSS-Norm SN 640 075 (Hindernisfreier Verkehrsraum): Sie gilt für den Bereich Tiefbau und legt fest, wie Aussenanlagen für Menschen mit Behinderungen auszubilden sind.
- Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)
- Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV)
Referenzdokumente
- Leitfaden einer guten Praxis: Allgemeine Zugänglichkeit im Spitalbereich vom Spital Wallis, 2016, im PDF-Format.
2. Barrierefreie Kommunikation
Auf der Seite «Barrierefreie Kommunikation» des EBGB (Eidgenössisches Büro für die Gelichstellung von Menschen mit Behinderungen) befinden sich nützliche Informationen zu: barrierefreies Internet, barrierefreie PDF-Dokumente, Leichte Sprache, Videos in Gebärdensprache, Audiodeskripton und Untertitelung von Videos:
- Leitfaden barrierefreie digitale Kommunikation, EBGB, Juli 2019. Als PDF verfügbar.
Barrierefreie Websites
- Web Accessibility Initiative (en): Internationale Leitlinien des World Wide Web Consortium für einen barrierefreien Auftritt im Internet.
- Access for All: Beratungs- und Zertifizierungsstelle “Zugang für alle”, für barrierefreie Websites und Mobile Apps.
- Einfach surfen: Leitfaden zur Gestaltung von einfachen Internet-Benutzeroberflächen für Menschenmit kognitiven Beeinträchtigungen.
- Accessibility Developer Guide: Der Accessibility Developer Guide enthält Informationen, um barrierefrei zugängliche Websites und Webapplikationen zu entwickeln. Bitte informieren Sie Webagentur.
Leichte Sprache
- Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis: Leichte Sprache ist ein Teil der Barrierefreiheit. Sie ermöglicht es Menschen mit Leseschwierigkeiten, Informationen zu verstehen. Das Büro für Leichte Sprache sorgt dafür, dass Ihre Texte an Verständlichkeit gewinnen. Texte in Leichter Sprache sind auf Deutsch, Französisch und Italienisch erhältlich:
- Netzwerk Leichte Sprache Deutschland
- Kostenlose Bildergalerie für Texte in Leichter Sprache: https://www.buchstaben.com/leichte-sprache
Dolmetschdienst für Gebärdensprache
- Procom: Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist eine Übersetzung in Gebärdensprache von grosser Bedeutung, denn sie ermöglicht ihnen das richtige Verstehen des Gegenübers.
3. Andere nützliche Dokumente und Links:
- AccessAbility: Zweck der Stiftung AccessAbility ist es, blinden und sehbehinderten Personen schweizweit den Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Ihr Service geht von der Evaluation neuer Hilfsmittel und die Eignungsabklärung mit Ihnen bis zum Support der gewählten Lösung per Telefon, Fernwartung und vor Ort.
- Richtlinien SAMW (Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften): Richtlinien zur Behandlung und Betreuung von Menschen mit Behinderung.